Schlusssatz Arbeitszeugnis

Hallo zusammen

Erstmal möchte ich die Vorgeschichte loswerden: Ich habe mich kündigen lassen, weil ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Job nicht weiter ausüben möchte. (Der Arbeitgeber hat da ohne Probleme mitgespielt - habe eine ordentliche Kündigung erhalten und eine wie ich finde, ein gutes Arbeitszeugnis bekommen.)
Jetzt ist es allerdings so, das ich versuchen möchte, eine Umschlug mit Bildungsgutschein zu bekommen.
Das Arbeitsamt möchte gerne das Zeugnis vom letzten Arbeitgeber vorgelegt bekommen - und da geht mein Problem los!! Der Schlußsatz lautet nämlich: „Dieses Zeugnis wird auf Wunsch von xy erstellt, da sie Ihre berufliche Laufbahn einem anderen Haus fortzusetzen möchte. wir wünschen für ihren beruflichen und privaten Weg alles erdenktlich Gute.“

Ich denke, wenn meine Arbeitsvermittlung das liest, kann ich das mit der Umschulung vergessen. Ich habe zwar ein perfektes Arbeitszeugnis, aber das würde wohl nur mein zukünftigen Arbeitgeber interessieren. Allerdings werde ich wohl ohne Umschlugung in keinen anderen Job landen.

Könnt ihr mir da weiterhelfen -> Schlußsatz ganz weg? Oder Schlußsatz anders?

Auch hallo.

So ganz ohne Kontext ist so ein AZ etwas schwerer zu bewerten: FAQ:2027 :wink:

Jetzt ist es allerdings so, das ich versuchen möchte, eine
Umschlug mit Bildungsgutschein zu bekommen.

Ginge das nicht auch auf privatem Weg ? Und wo und als was ?

„Dieses Zeugnis wird auf
Wunsch von xy erstellt, da sie Ihre berufliche Laufbahn einem
anderen Haus fortzusetzen möchte. wir wünschen für ihren
beruflichen und privaten Weg alles erdenktlich Gute.“

Ich denke, wenn meine Arbeitsvermittlung das liest, kann ich
das mit der Umschulung vergessen.

Das Problem wird wohl auch das zu gute Zeugnis sein, nicht nur die Schlussformel. Und wenn die Befürchtung von wg. Umschulung wirklich korrekt sein sollte, könnte ein eigener Entwurf hier wohl eher weiterhelfen.

mfg M.L.

Hallo CT2202,

zunächst eine generelle Aussage über den Schluss-Satz in einem Arbeitszeugnis: Man spricht von der sog. „3-er Formel“, denn in einem guten Arbeitszeugnis sollten folgende 3 Bestandteile im Abschluss-Satz vorhanden sein:

  1. Kündigungsformel, Beendigungsformel, (Beendigung evtl. mit Begründung)
  2. Dankes-Bedauern-Formel, Empfehlung, Verständnis, Wiederbewerbungsbitte
  3. Zukunftswünsche, Erfolgswünsche

Beispiel der 3er Formel:
„Ihr auf eigenen Wunsch erfolgtes Ausscheiden wird von der Belegschaft und dem Träger gleichermaßen bedauert. Wir wünschen Frau Müller für die geplante Weiterbildung und Ihre Zukunft alles Gute.“

Auslassungen der Bestandteile können kennzeichnen, wie froh der Betrieb ist, den Mitarbeiter ziehen zu lassen.

Der Schlußsatz lautet nämlich: „Dieses Zeugnis wird auf
Wunsch von xy erstellt, da sie Ihre berufliche Laufbahn einem
anderen Haus fortzusetzen möchte. wir wünschen für ihren
beruflichen und privaten Weg alles erdenktlich Gute.“

Es fehlt die „Bedauern-Formel“ und in einem meiner Unterlagen wird der letzte Satz als ein „Negativ-Beispiel“ angeführt, mit folgender Ergänzung: „Für die Zukunft wünschen wir Ihm alles erdenklich Gute und hoffen, dass wir Ihn nie wiedersehen, diese Null!

Sicher ist das Beispiel arg überzogen dargestellt, nur klingt der Satz wirklich etwas ironisch in meinen Ohren und vielleicht wars es von deinem Arbeitgeber gar nicht in der Absicht, das so auszudrücken. Zur Sicherheit würd’ ich aber nochmal nachfragen, mit der Bitte das evtl. noch zu ändern!

Viel Erfolg!

Karin

Hallo,

Ginge das nicht auch auf privatem Weg?

Klar, aber da wird man ja nicht „gesponsort“.

Das Problem wird wohl auch das zu gute Zeugnis sein, nicht nur
die Schlussformel.

Das Problem liegt woanders. Mit dieser Schlussformel kann man natürlich schlecht die Behauptung untermauern, warum aus Krankheitsgründen gekündigt wurde.


@Threadstarterin Gibts kein ärztliches Attest, welches zur Aufgabe der Tätigkeit rät?

MfG

Ich kann nicht anders
Hi!

Erst das, was unten steht

Auslassungen der Bestandteile können kennzeichnen, wie
froh der Betrieb ist, den Mitarbeiter ziehen zu lassen.

und dann Dein

„Ihr auf eigenen Wunsch erfolgtes Ausscheiden wird von der
Belegschaft und dem Träger gleichermaßen bedauert. Wir
wünschen Frau Müller für die geplante Weiterbildung und Ihre
Zukunft alles Gute.“

wo etwas WESENTLICHES fehlt!

Sorry, aber darauf MUSSTE ich aufmerksam machen!

LG
Guido

Hallo,
auch wenn ich dafür bestimmt wieder Haue kriege:

Du bist FREIWILLIG arbeitslos?
Und dann möchtest Du Dich auf Staatskosten umschulen lassen?
Sorry, da hab ich kein Verständnis für.
Möglicherweise bekommt deswegen dann einer, der den Gutschein wirklich nötig hat keinen?

Ich bin vor einigen Jahren unfreiwillig freigesetzt worden und es war ein Kampf, einen Bildungsgutschein zu bekommen.

Gruß
Frank

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Super
Hi!

Jemand wird blind und kündigt freiwillig, weil er als Busfahrer gewisse Einschränkungen hat - wie unverantwortlich!

Kopfschüttelnde Grüße
Guido

@MOD Benachrichtigung brauche ich keine…

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Hallo Guido :smile:,

da steht eindeutig „nicht mehr ausüben MÖCHTE“, nicht KANN.
Also heisst das für mich freiwillig arbeitslos.

Deshalb finde ich Deine Reaktion schon etwas übertrieben.

Gruß
Frank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Guido

Jemand wird blind und kündigt freiwillig, weil er als
Busfahrer gewisse Einschränkungen hat - wie unverantwortlich!

Den Kommentar von Dir darf man wohl problemlos als unnötig polemisch klassifizieren. Der Einwand von Frank ist durchaus berechtigt. „Aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben möchte“ kann natürlich viel bedeuten, aber zumindest wundert es, daß hier nicht „kann“ steht und es wundert noch weiter, daß die Beendigung des AV erst auf ausdrückliche Veranlassung des AN geschah. Hinzu kommt die Frage, warum der AN sich hat kündigen lassen? Es ist nahliegend, daß dies geschah, um einer Sperrfrist zu entgehen. Damit haben sich AG und AN des Sozialbetruges schuldig gemacht. Dieser Schluss ist vor allem dadurch naheliegend, daim anderen Falle eine Eigenkündigung komplikationslos nach vorheriger Zustimmung der AfA möglich gewesen wäre.

Es ist ebenfalls anzunehmen, daß im Falle der Zeugnisausstellung unwahre Angaben wissentlich gemacht werden. Damit ist mindestens der AG „dran“, aber vielleicht hat CT2002 bei der Formulierung mitgestrickt und merkt erst jetzt, daß eine andere Formulierung besser gewesen wäre.

Vor allem sitzen jetzt alle beide mächtig in der Sch…, denn wenn der Arbeitsvermittler das Zeugnis sieht, hat er/sie sofort ein tolles Beweisstück für eine Klage wegen Sozialbetruges in der Hand. Also müsste man das Zeugnis wieder abändern, das aber ist ebenfalls nur „unsauber“ möglich. Und da schließt sich der Kreis. CT2002 möchte jetzt gerne hören, wie man das Zeugnis so unwahr gestaltet, daß eine soziale Leistung abgerufen werden kann.

**Jeder, der ihm hier Tips dazu gibt, macht sich vielleicht ja sogar der Beihilfe zum Sozialbetrug mitschuldig, oder?

Korrekt wäre: Das Arbeitsverhältnis von CT2002 endet fristgerecht auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihm für die Zukunft usw.**

Folge => Sperre, (erst mal) keine Umschulung.

Es ist hier mehr als fragwürdig, ob nur ein gravierendes Mißverständnis vorliegt.

Frank kriegt’n Sternchen.

Btw: wieso antwortet ein MOD eigentlich auf Beiträge die gegen FAQ… du weißt schon… Hihi. :wink:

Liebe Grüße,
LeoLo

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Übertreibung
Hi!

Deshalb finde ich Deine Reaktion schon etwas übertrieben.

Übertrieben finde ich es eher, dass man über Menschen urteilt, von denen man gar nichts weiß!

Wenn bspw. ein Mensch mit dauernden Rückenschmerzen nicht mehr als Lagerarbeiter arbeiten möchte, weil er eine dauerhafte Schädigung befürchtet, ist es mir persönlich (als Teil des Sozialen Netzes) lieber, er schult um, als dann in 5 Jahren dauerhaft arbeitsufähig zu sein.

Gruß
Guido

Hi LeoLo

Den Kommentar von Dir darf man wohl problemlos als unnötig
polemisch klassifizieren.

Ich fand ihn nicht polemischer als Franks Anmerkung.

Es ist ebenfalls anzunehmen,

Ich nehme lieber erst mal gar nichts an, bevor ich keine Fakten kenne. Einiges spricht für Deine Darstellung, Genaues wurde jedoch nicht gesagt.

Btw: wieso antwortet ein MOD eigentlich auf Beiträge die gegen
FAQ… du weißt schon… Hihi. :wink:

Ich bin hier nicht als MOD :wink:

LG
Guido, der sich beim MOD nochmal schnell entschuldigt, bevor er in Deckung geht

Hallo Guido

Btw: wieso antwortet ein MOD eigentlich auf Beiträge die gegen
FAQ… du weißt schon… Hihi. :wink:

Ich bin hier nicht als MOD :wink:

*FG* !!!

(Das erinnert mich an die kleinen Kinder mit dem schokoladenverschmierten Mund. Sie halten die Hände hinter den Rücken, setzen den Hundeblick auf und behaupten einfach:„Ich hab nicht genascht! Gaaaaaaanz großes Indianerehrenwort…!!!“)

Lieben Gruß,
LeoLo