Schmalere Reifen als im KFZ-Schein erlaubt?

Hallo Zusammen,

sind schmalere Reifen als im neuen KFZ-Schein eingetragen erlaubt, wenn der Radius und die Felgeneinpresstiefe für das Fahrzeug erlaubt sind?

BSP:

Eingetragen sind: „185/70 R14“; auf erlaubten 5,5JxR14 Felgen

Darf man dann auch 165/XX R14 auf passende 5,5JxR14 auf den Wagen montieren?

Danke und Grüße

Schau mal z.B. 19 Beiträge weiter unten nach!

hallo Guido,
ich finde die Frage, die mich auch interessiert durch die Anworten weiter unten nicht beantwortet. Oder ich begreife es nicht.
Darf man jetzt andere Reifen auf zugelassenen Felgen fahren?
Gruß Günter

Hallo,

sind schmalere Reifen als im neuen KFZ-Schein eingetragen
erlaubt, wenn der Radius und die Felgeneinpresstiefe für das
Fahrzeug erlaubt sind?

sehr wahrscheinlich darfst du das nicht. So weit ich weiß ist in den neueren Fahrzeugpapieren bereits die kleinste Kombination von Felge und Reifen eingetragen

Es gibt noch andere Kriterien außer Abrollumfang und Einpresstiefe, die zu beachten sind. Beispiel: Tragfähigkeitsindex

Wikipedia schreibt: „Welche Kombinationen möglich sind, kann beim Hersteller erfragt oder auch meist der Bedienungsanleitung des Autos entnommen werden.“

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Autoreifen#Deutschland

MfG
Stephan

Hallo,

also noch einmal, zum x-ten Mal hier in den letzten Wochen:

Generell darf man nur die Reifen fahren, die in den Fzg-Papieren eingetragen sind.
Problem dabei: in den alten Papieren waren 2 verschiedene Größen eingetragen. In den neuen EU-Papieren (seit Oktober 2005) ist nur noch eine Größe eingetragen. Wer die neuen Papiere hat, der hat - je nach Baujahr des Autos - entweder einen alten entwerteten Fzg-Brief oder eine COC-Bescheinigung. Dort steht noch mindestens eine andere Größe drin, die auch gefahren werden darf. Um Problemen vorzubeugen sollte man eine Kopie des alten Briefes bzw. der COC-Bescheinigung im Auto dabei haben.

Beste Grüße
Guido