Schmangelgarantie trotz mängelauflistung?!

Hallo, ich hätte eine frage,

an unserem auto ist seit freitag der schließzylinder defekt, im kaufvertrag sind allerdings diverse mängel aufgelistet wie z.b „getriebe schaltet nur 1-3gang“ oder umfangreiche elektronik probleme"

das auto hatte dies aber alles nicht, bekamm ein tag nach kauf neuen tüv!

die mängel wurden laut händler nur aufgelistet um einen rabatt zurechtfertigen! wir geben zu, wir waren dumm das zu unterschreiben aber wir hatten es leider sehr eilig und es musste schnell gehen! im prinzip stört es uns nicht da wir sehr viel privat reparieren können und dadurch nur materialkosten haben! nun sind es aber doch paar euro die wir für ein neues zündschloss bezahlen müssten!

deshlab meine frage, muss der händler trotzdem nachbesser obwohl diverse mängel im kaufvertrag stehen!? kaufdatum wäre 29.1.15 also nicht mehr viel zeit!

vielen dank schonmal!

Kann ich zustimmen !

Steht denn bei „umfangreiche Elektronikproblem“ auch etwas was man unter Zündschloss und Wegfahrsperre verstehen könnte ?

Was hindert einen eigentlich daran, den Mangel beim Händler anzuzeigen und um kostenfreie Behebung (weil Sachmangel) zu drängen ?

Die ersten 6 Monate sind ja schon um, also muss jetzt der Kunde beweisen, der Mangel „Zündschloss“ war bereits ab Kauf verdeckt vorhanden und zeigte sich jetzt erst durch Ausfall.
Gelingt das ?

MfG
duck313

naja die 6 monate laufen ja erst am 29.1 ab…

mich interessiert es eben, da ich gern vorher bescheid weis und ggf. kontern kann!

das ganze war damals alles bissl blöd gelaufen, den händler kannte nen kumpel und die haben das ganze so verhandelt… wie gesgat wir machen eigentlich sonst alles selber, von daher hats irgendwie nciht gestört, war auch nichts bis jetzt aber nun wäre es doch interessant zuwissen ob ich trotz aufgelistert mängel einen anspruch auf nachbesserung habe!

es steht nur " umfangreiche elektronik probleme drin"

alles zusammen gefasst könnte man auch sagen das laut kaufvertrag das auto nicht fährt!

Hallo zusammen,
bin kein Jurist, aber war früher mal gut beim Kopfrechnen…

6 Monate heißt: bis zum 29.7.15; warum schreibt

und

???

Hallo,

ein Schließzylinder ist kein Elektronikproblem, zumindest nach meinem Verständnis.
Dass man quasi „erfundene“ Mängel aufnimmt, um einen hohen Rabatt zu rechtfertigen, dürfte wohl ein Märchen des Verkäufers gewesen sein.

Nun also HOPP, HOPP, den eventuellen Sachmangel melden, damit die Verjährung gehemmt wird!

Um welches Auto handelt es sich eigentlich, und
was soll am Lenkradschloss defekt sein.