Schmerzenentschädigung anfragen?!

Rein hypothetisch man wurde durch ein ungesichertes und auf die Gefahr hin ungekennzeichnetes Produkt aus dem Internet verletzt. Verletzung verheilt nach ein paar Wochen, zum Glück ohne grosse Folgen. Rechtsanwalt schätz den Fall auf 500 Euro Schmnerzengeld ein. Die jeweilige verletzte Person möchte aber den ganzen Rummel nicht. Möchte aber trotzdem kleine Entschädigung von dem Verkäufer für die ganzen körperliche und seelische Unannehmlichkeiten haben. Ist es im Rahmen des Ok’s wenn man den Verkäufer einfach so anschreiben würde und nach einer kleinen Entschädigung neben einer Entschuldigung fragen würde oder ist es Erpressung usw?!

Rein hypothetisch man wurde durch ein ungesichertes und auf
die Gefahr hin ungekennzeichnetes Produkt aus dem Internet
verletzt. Verletzung verheilt nach ein paar Wochen, zum Glück
ohne grosse Folgen. Rechtsanwalt schätz den Fall auf 500 Euro
Schmnerzengeld ein. Die jeweilige verletzte Person möchte aber
den ganzen Rummel nicht.

welcher rummel ? wenn der geschädigten den RA zur außergerichtlichen geltendmachung des anspruchs beauftragt, hat er weniger mühe als wenn er selbst tätig wird.

danke für die antwort. aber wenn die jeweilige person keine rechtschutzversicherung hat, würde das für die person lohnen… ich meine was kassiert da der anwalt für alles. nicht, dass es am ende die jeweilige person noch draufzahlen muss?!

danke für die antwort. aber wenn die jeweilige person keine
rechtschutzversicherung hat, würde das für die person lohnen…
ich meine was kassiert da der anwalt für alles. nicht, dass es
am ende die jeweilige person noch draufzahlen muss?!

für die außergerichtliche geltendmachung von ansprüchen wären das 1,3 geschäftsgebühr, bei bis 600€ gegenstandswert wären das 58,50€, vv-rvg nr. 2300.
die außergerichtlichen kosten trägt natürlich auch der schädiger (mandant ist allerdings schuldner der RA)