Schmerzengeld bei einem Fahrradunfall

Liebe/-r Experte/-in,

letzte Woche hatte ich einen Fahrradunfall mit einem Fußgänger.
Ich fuhr auf dem Fahrradweg, sah den Fußgänger, der plötzlich den Fahrradweg
überqueren wollte, bremste noch, klingelte und schrie, aber er lief mir von rechts in
das Vorderrad und ich stürzte nach links: mit meiner linken Schulter und meinem
linken Rücken flog ich gegen ein parkendes Auto (das dem Fußgänger gehörte),
dann mit den Händen auf den Asphalt, dann mit der linken Stirn auf den Boden.
Hatte einen Schock und habe die ganze Zeit gezittert. Ich habe Schürfwunden an den
Händen, eine an der linken Wade, Beule am Kopf, hatte 6 Tage Kopfschmerzen
(drückender Schmerz), musste damit zur Arbeit (bin selbstständig, hatte nicht
gewusst, woher ich sonst mein Geld bekomme), meine linke Seite schmerzte 1
Woche. Die ärztliche Diagnose war: Verdacht auf Gehirnerschütterung (war aber
wohl keine, zumindest musste ich mich nicht übergeben). Wurde, weil ich es nicht
wollte wegen meiner Selbstständigkeit, nicht krankgeschrieben.
Nun muss ich selber mitteilen, wieviel Schmerzensgeld ich verlange.
Deswegen meine Frage: Was kann ich bei den Verletzungen, wie oben beschrieben,
verlangen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen,
Beate

Guten Morgen,
sorry - aber da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß S. K.

Liebe Beate, bei unfällen dieser art ist es immer relevant „den direkten zusammenhang“ von unfall zu den schmerzen (schadensursache) herzustellen; am besten ist es immer zeugen benennen zu können, was hier aber nicht der fall zu sein scheint; weiterhin wurden sie nicht krankgeschrieben, so dass hier die notwendigkeit ebenfalls fehlt; freiwillig würde ich den geschätzten verdienstausfall minus 10 - 20 % angeben und hoffen, dass die gegenseite „freiwillig“ zahlt - wenn sie ein eventuelles gerichtsverfahren selbst zahlen müssen - rate ich ihnen es zu vergessen - liebe grüsse rene

Hallo!

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Bei einer Rechtsschutzversicherung würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen, ansonsten von einem Unfallchirurgen, der damit zumindest teilweise zu tun hat. Ansonsten kann auch die Krankenversicherung weiterhelfen.

Gruß

Deswegen meine Frage: Was kann ich bei den Verletzungen, wie
oben beschrieben,
verlangen?

Schmerzensgeldansprüche und Verkehrsunfälle sind generell sehr komplexe Vorgänge. Hier zeigt es sich wie schnell man gerade im Straßenverkehrsbereich in eine Situation kommt, in der man eigene Ansprüche durchsetzen muß/will und dabei fachliche Unterstützung benötigt.

Ich würde generell empfehlen sich anwaltliche Hilfe zu holen. Gut ist es dann, wenn man eine (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung hat.

Ich vermute der Schmerzensgeldanspruch ist in Deutschland allerdings nicht sehr hoch, wird sich vermutlich im vier- wenn nicht sogar eher nur im dreistelligen Bereich bewegen. (In Amiland sähe das sicher besser aus :wink: )

Wenn auf der Gegenseite eine Haftpflichtversicherung steht, wird diese auf jeden Fall versuchen den Anspruch für ihren Versicherten (und damit auch sich) abzuwehren, gegebenfalls zumindest „herunterzuhandeln“.

Mfg Floppie