letzte Woche hatte ich einen Fahrradunfall mit einem Fußgänger.
Ich fuhr auf dem Fahrradweg, sah den Fußgänger, der plötzlich den Fahrradweg
überqueren wollte, bremste noch, klingelte und schrie, aber er lief mir von rechts in
das Vorderrad und ich stürzte nach links: mit meiner linken Schulter und meinem
linken Rücken flog ich gegen ein parkendes Auto (das dem Fußgänger gehörte),
dann mit den Händen auf den Asphalt, dann mit der linken Stirn auf den Boden.
Hatte einen Schock und habe die ganze Zeit gezittert. Ich habe Schürfwunden an den
Händen, eine an der linken Wade, Beule am Kopf, hatte 6 Tage Kopfschmerzen
(drückender Schmerz), musste damit zur Arbeit (bin selbstständig, hatte nicht
gewusst, woher ich sonst mein Geld bekomme), meine linke Seite schmerzte 1
Woche. Die ärztliche Diagnose war: Verdacht auf Gehirnerschütterung (war aber
wohl keine, zumindest musste ich mich nicht übergeben).
Nun soll ich der Polizei selber mitteilen, wieviel Schmerzensgeld ich verlange.
Deswegen meine Frage: Was kann ich bei den Verletzungen, wie oben beschrieben,
verlangen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen,
Beate
Auf die Höhe des Schmerzensgeldes hat die Höhe des Mitverschuldens des Fußgängers, aber auch ihr Alter oder ihr Beruf Einfluss. Niemand kann Ihnen über das Internet eine verlässliche Berechnung darbieten. Deshalb bedarf es einer Rechtsberatung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt. Außerdem unterscheiden sich die Schmerzensgeldbeträge in den einzelnen Landgerichtsbezirken. Verschiedene sogenannte „Schmerzensgeldtabellen“ finden sie über die Suchmaschinen im Internet.
Ich verstehe nicht, was es die Polizei angeht, wie viel Schmerzensgeld sie haben möchten. Das ist eine Sache zwischen Ihnen und dem Unfallgegner. Warum möchte die Polizei das denn wissen?
Hallo Herr Winkler,
danke für die Antwort.
Das mit der Polizei habe ich erst falsch verstanden - ich schicke das Anschreiben
an die Haftpflicht des Schuldigen.
Grüsse, Beate
Da ich kein rechtsexperte bin kann ichmich dazu nicht äußern
Sie sollten eine RA konsultieren der das weiß
Beispiel
Hatte vor Vierzehn Tagen einen Roller Unfall
Prellung der Rechte Hacke, des kleinen Fingers und des Handballen rechts
Mein Ra welchen ich dem Unfall Übergab
holte für eine Woche AU 400€ rausund ich bin nicht selbständig
Gruß
Joachim
Ps oder mal Googeln
>>Schmerzensgeld
leider kann ich Ihnen keine verbindliche Antwort geben. Ich empfehle Ihnen, Ihr Problem einem Rechtsanwalt zu schildern.
Ich kann Ihnen als Fahrschulinhaber nur Hinweise zum Verkehrsrecht geben. Es tut mir Leid.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo Robert,
warst Du bei 450 Euro krankgeschrieben? Was war das für ein Unfall? Mit Auto?
Hattest Du schlimme Verletzungen und hattest Verdienstausfall?
Grüsse, Beate
ein Auto hat mich leicht gerammt, und ist mir dann auf den
Fuß
gefahren. Der Fuß war rot, gelb und blau aber nicht
gebrochen. Krank geschrieben war ich nicht,
Verdienstausfall auch nicht. Aber große Schmerzen.
Dafür das Schmerzensgeld.
Grüße aus Berlin und viel Erfolg, Robert
dazu würde ich einen Anwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Region befragen. Über eine Suchmaschine im Internet finden Sie sicher einige. Ein Anwalt weiß am besten was üblich ist und man für diesen Fall erhalten kann.
erstmal gute Besserung.
Ich kann dir nichts konkretes zu deiner Frage sagen. Da
sollte man einen Rechts- bzw. Versicherungsexperten
fragen.
Vielleicht hilft folgender Link: http://www.herkar.de/lexikon/schmerzensgeld.php