Schmerzengeld nach Unfall

Hallo liebe wwwler,

ich habe ein Frage zum Thema Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall. Ich weiß, dass niemand die Höhe genau sagen, da es, im Klagefall, doch wohl sehr vom Richter abhängig ist. Ich würde nur mal die Spanne interessieren, auch wenn es von 50 - 10.000 Euro wäre.

Folgender fiktiver Fall:
Ein Rollerfahrer ist auf dem Weg zur Uni. Eine eingeschlafene PKW-Fahrerin rammt in frontal. Folgen des Unfall: Mehrfragmentale Fraktur beider Oberschenkel. Trümmer Bruch linke Elle. Sofort Not-OP. Zeitweilig besteht Lebensgefahr. Intensivstationaufthalt 7 Tage. Dann weiter 2 Monate Krankenhaus, durchgehend im Rollstuhl. Dann Reha, ca. 2 Wochen. Dann erneute Korrektur-OP eines Bruches, ca. 1 Woche Krankenhaus, dann nochmal für 5 Wochen in die Reha. Laufen mit entsprechenden Gehhilfen geht ab der ca. 3. Reha Woche. Richtiges, Krückenfreies Laufen nach ca. 5 - 6 Monate nach dem Unfall. ins. noch 3 Ops zur Platten, bzw. Marknagelentfernung mit 1 - 3 Tagen Krankenhausaufenthalt. Bleibende Schäden fast keine, event. ein nicht ganz optimales Knie und Beinlängenunterscheid von ca. 1 cm. Darüberhinaus riesige, unschöne Narben.

Wie sieht es bei solch einer Geschichte aus? Hat da jemand erfahrung mit?
Wer kommjt eigentlich dafür auf? Die Versicherung? Holt die sich das von der (wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilten) PKW-Fahrerin wieder? Was wäre, wenn die Zahlungsunfähig ist?

Fragen über Fragen! Würde mich sehr über Aufklärung freuen!

Viele Grüße

Tina

Hallo,

ich habe ein Frage zum Thema Schmerzensgeld nach einem
Verkehrsunfall. Ich wei�, dass niemand die H�he genau sagen,
da es, im Klagefall, doch wohl sehr vom Richter abh�ngig ist.

Nicht zuletzt auch von der Qulität des eigenen Anwaltes, dem Unfallort und dem Ort der Klageeinreichung.

Ich w�rde nur mal die Spanne interessieren, auch wenn es von
50 - 10.000 Euro w�re.

1 - 1 Million €.

Wie sieht es bei solch einer Geschichte aus? Hat da jemand erfahrung mit?

Also ich zum Glück nicht. Solche Fälle sind von Natur aus höchst individuell. Daher wird hier niemand mehr als äußerst grobe Schätzugen abgeben können.

Wer kommjt eigentlich daf�r auf? Die Versicherung?

Ja.

Holt die sich das von der (wegen fahrl�ssiger K�rperverletzung
verurteilten) PKW-Fahrerin wieder?

Kein problem, über das ich mir Gedanken machen würde.

Was w�re, wenn die Zahlungsunf�hig ist?

WWenn die Haftpflichtversicherung zahlungsunfähig ist, dann haben wir hier ganz andere Probleme.

Fragen �ber Fragen! W�rde mich sehr �ber Aufkl�rung freuen!

Bei Personenschäden ist ein guter Anwalt wohl die beste Anlaufstelle für solche Fragen.

Grüße

Hi, da: http://www.rechtstipps.net/pub/367/schmerzensgeld-an…
sind schon maL paar Anhaltspunkte. Beim ADAC gibt´s auch ne Schmerzensgeldtabelle.
Für die geschilderten Verletzungen und deren Folgen, dürfte schon eine ordentliche Summe, bei ´nem gescheiten Fachanwalt, heraus kommen.
MfG ramses90

Bei einem „einfachen“ Auffahrunfall wurden mehrere Personen leicht verletzt (Schleudertrauma). Darunter ein Kind (7 Jahre) - für dieses Kind wurde Schmerzensgeld in Höhe von 600€ gezahlt.
Der Fahrer bekam 300€ und die anderen beiden Mitfahrer um 200€.

Wie gesagt, dass war nun ein leichter Unfall.

Von Vorteil ist (so mein Rechtsanwalt), wenn man noch Verpflichtungen hat (neben dem Beruf), der man vorrübergehend nicht nachgehen kann.
So war der Fahrer zu diesem Zeitpunkt Fußballtrainer, das hat u.a. das Schmerzensgeld etwas erhöht.

Gruß

DZ

OT: Schadenersatz
Hallo

ich habe ein Frage zum Thema Schmerzensgeld nach einem
Verkehrsunfall. Ich weiß, dass niemand die Höhe genau sagen,
da es, im Klagefall, doch wohl sehr vom Richter abhängig ist.
Ich würde nur mal die Spanne interessieren, auch wenn es von
50 - 10.000 Euro wäre.

Das weiß ich nicht, aber bei dem geschilderten Fall kommt neben einem Schmerzensgeld in mindestens 5-stelliger Höhe sicher auch noch - jenseits der Behandlungskosten - Schadenersatz in ähnlichem Umfang dazu. Hier geht dem Unfallopfer ja praktisch ein ganzes Jahr Arbeitszeit verloren.

smalbop

Wie sieht es bei solch einer Geschichte aus? Hat da jemand
erfahrung mit?
Wer kommjt eigentlich dafür auf? Die Versicherung? Holt die
sich das von der (wegen fahrlässiger Körperverletzung
verurteilten) PKW-Fahrerin wieder? Was wäre, wenn die
Zahlungsunfähig ist?

Um noch auf diese Fragen einzugehen:
Die gegnerische Versicherung kommt für die Kosten auf. Der Versicherte zahlt lediglich seinen Beitrag - der jetzt etwas höher sein dürfte - und hat mit den Zahlungen nichts zu tun.
Daher ist es auch egal, ob der Versicherte zahlungsunfähig wäre. Hauptsache er hat seine Versicherung bezahlt.

Aus diesem Grund ist man ja auch versichert, damit man im Schadensfall nur wenig oder gar keine Kosten hat.

Je nach Selbstbeteiligung zahlt für einen Schadensfall 0€ oder den Betrag X.

Gruß

DZ

Vielen Dank für eure Antworten!

In diesem fiktiven Fall wäre auch sehr schnell ein Fachanwalt eingeschaltet worden, weil es auch schon Probleme mit dem geltend machen des reinen Sachschaden gegeben hätte…! Dem fiktiven Verunfallten wurde auch shon ein Vorschuß von 5.000 Euro auf das Schmerzensgeld gewährt, und das wohl ohne größere Diskussion mit der gegnerischen Versicherung.

Aber so weiß ich jetzt, dass es z.B. auch noch einen Schadensersatz geben könnte.

Aber nehmen wir hie an, durch massiven Einsatz des Verunfallten und dessen Verwandten, wird er sein Medizinstudium ohne Zeitverlust durch den Unfall beenden können. Hätte er auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz? Oder wird er dann für sein Engagement „bestraft“?

Gruß Tina

Hallo

Aber so weiß ich jetzt, dass es z.B. auch noch einen
Schadensersatz geben könnte.

Aber nehmen wir hie an, durch massiven Einsatz des
Verunfallten und dessen Verwandten, wird er sein
Medizinstudium ohne Zeitverlust durch den Unfall beenden
können. Hätte er auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz?
Oder wird er dann für sein Engagement „bestraft“?

Nein, er wird nur „nicht belohnt“.

Es ist natürlich argumentativ schwierig, darzulegen, wo ein Schaden sein soll, wenn ein Studium trotz Verletzungen ohne erkennbare Verzögerung absolviert wird und der junge Arzt so doch ein Jahr früher anfangen kann, Geld zu verdienen. Es fehlt einfach ein Blindversuch. Dass sich der Student selbst, ob verletzt oder nicht, „massiv“ für sein Studium einsetzt, wird ohnehin als im Eigeninteresse des Betroffenen liegend und als seine Schadenminderungspflicht gewertet.

Viel einfacher wäre es, wenn diverse Prüfungen aus medizinischen Gründen ausgefallen wären - Aber ob man sich das als Betroffener lieber wünschen soll?

smalbop

Hi nochmal und erst mal danke, dass du dir Zeit nimmst!

Nein, er wird nur „nicht belohnt“.

Schade :o)

Es ist natürlich argumentativ schwierig, darzulegen, wo ein
Schaden sein soll, wenn ein Studium trotz Verletzungen ohne
erkennbare Verzögerung absolviert wird und der junge Arzt so
doch ein Jahr früher anfangen kann, Geld zu verdienen. Es
fehlt einfach ein Blindversuch. Dass sich der Student selbst,
ob verletzt oder nicht, „massiv“ für sein Studium einsetzt,
wird ohnehin als im Eigeninteresse des Betroffenen liegend und
als seine Schadenminderungspflicht gewertet.

Viel einfacher wäre es, wenn diverse Prüfungen aus
medizinischen Gründen ausgefallen wären -
Aber ob man sich das
als Betroffener lieber wünschen soll?

Oh, nein, lieber nicht. Nach dem Unfall war dem fiktiven Studenten enorm wichtig, dass er keine Zeit verliert, da er auf Grund des NCs eh erst sehr spät eingestiegen ist. Irgendwie hat er sich, über den Willen das Studium entsprechend zu beenden wieder auf die Beine gekämpft!

Können denn die fiktiven Verwandten in dem Schadens/Schmerzensgeldverfahren Ansprüche bezüglich Fahrten zu Uni, genomme Urlaubstage, Abbau von Gutstunden usw. geltend machen? Der fiktive Anwalt hatte wohl schon mal eine Aufstellung dieser Aufwändungen verlangt…

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

smalbop

eigentlich erklärt sich das wort „schadenersatz“ schon selbst: es ist eine „aufwendung“, um entstandenen schaden zu ersetzen - zumindest in finanzieller hinsicht. da wird man also alles unterbringen, was man aufgrund des unfalls an finanziellem schaden hatte.

natürlich wird nicht der chauffeur mit dem dicken wagen akzeptiert, weil man nicht mehr mit dem fahrrad zur uni kommt. aber z.b. eine monatskarte für den bus müsste drin sein (ok, ich weiß, blödes beispiel, denn studenten haben üblicherweise semestertickets).

gleiches gilt für den schon erwähnten verdienstausfall.

Hi

natürlich wird nicht der chauffeur mit dem dicken wagen
akzeptiert, weil man nicht mehr mit dem fahrrad zur uni kommt.

Hihi, na ja, wir reden hier von nem SchrömmelAstra und der fiktiven Verlobten.

aber z.b. eine monatskarte für den bus müsste drin sein (ok,
ich weiß, blödes beispiel, denn studenten haben üblicherweise
semestertickets).

Das Ding ist, dass der fiktive Student gefahren werden musste, weil er teilweise auch aus der Reha für Pflichtvorlesungen zur Uni gefahren wurde, und der Student da ja tw. noch im Rollstuhl saß.

gleiches gilt für den schon erwähnten verdienstausfall.

Der Student hatte ja keinen, die Verwandten und Co mussten halt Urlaub und Gutstunden nehmen.
Könnte man die auch geltend machen, oder heißt es da: Selbst schuld dass ihr das macht…

Gruß Tina