Frau Y wohnt zur Miete.
Herr X war bei Frau Y zu besuch.
Er war auf dem Dachboden, der über eine Luke in der Decke zu erreichen ist.
An der Luke ist eine Ausklappbare Leiter seit ca 3 Jahren vom Vermieter befestigt.
Herr X wollte vom Dachboden wieder runter und nach 2 Stufen ging die Treppe samt Herrn X bergab und flog aus der Halterung.
Herr X brach sich dabei einen Zeh.
Kann Herr X nun theoretisch Schmerzensgeld verlangen?
Er geht weiter arbeiten, hat aber einen Verband, weil der knochen, der abgesplittert ist am Zeh, sich nicht operativ wieder befestigt werden kann.