Hallo an alle hier im www,
Folgender Fall: Arbeitnehmer x wird von seinem Arbeitgeber Y per Kamera
am Arbeitsplatz(Maschine) Überwacht und zwar stellt Arbeitgeber Y ohne die Einverständnis von X einfach Bilder über eine Webcam ins Internet
und zweitens wird er am Arbeistplatz permanent von einer Schwenkbaren
Kamera Überwacht. Arbeitnehmer x will nun auf Schmerzensgeld gegen y Klagen. Wie sind die Aussichten?
Bitte keine Tipps zwecks Betriebsrat oder so nur zur Frage. Danke
Hi,
mehr gibt es nicht.
nicki
Hallo
Wieso nicht auf Unterlassung klagen?
Welcher Schaden, welche Schmerzen sind denn in Euro so entstanden?
Gruß,
LeoLO
Hi Bernd,
der Arbeitnehmer muss nur noch in sich gehen und die Schmerzen in Euro umrechnen, dann kann er die Klage aufsetzen (lassen). Ein guter Anwalt würde dann wohl eher zu einer Unterlassungsklage raten, damit die Schmerzen aufhören.
Gruß Ralf
Diese Frage war in letzter Zeit ein oft Diskutiertes Thema,deshalb hier meine fragestellung.Wie mir aber ein Anwalt für Arbeistrecht sagte ist da
nichts zu „holen“. Wozu also dann das Presönlichkeitsrecht??
Gruß Bernd
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Hi Bernd,
Wozu also dann das Presönlichkeitsrecht??
keine Ahnung, davon habe ich nichts gesagt. Darauf berufen sich wohl eher Prominente, denen das Spielchen mit der Presse (ich zeig euch was, dafür komm ich ins Feanseen) irgendwann zu blöd wird.
Gruß Ralf