welche bezifferung von schmerzensgeld wäre bei (indirekter) körperverletzung im urlaub angemessen vom versicherer des urlaubsveranstalters zu fordern.
man gehe vom fall aus, dass es dich hierbei um fliegende regenschirme die man im urlaub an der poolanlage „öfters zu gesicht bekommt“ handelt und diese auch personen verletzten…
fliegende Regenschirme an der Poolanlage dürfte ein Wetter bedingen, welches normalerweise nicht zum Aufenthalt am Pool geeignet ist. Insofern frage ich mich schon, welche Umstände die Schirme haben fliegen lassen und was der Urlauber da am Pool gemacht hat.
Darüber hinaus ist natürlich entscheidend, ob der Kopf komplett abgetrennt wurde oder die Folgen etwas geringer waren. Für das reine Herumfliegen von Regenschirmen gibt es nichts. Erst Recht nicht, wenn der Urlauber aufgrund der Wetterlage mit umherfliegenden Gegenständen rechnen musste.
Noch ´ne Frage: Was verstehst Du unter „indirekter“ Körperverletzung?
Und noch eine: Forderungen stellt man an den Verursacher. Woher weißt Du, dass dieser dagegen versichert sei?
Gruß (wird hier ganz gerne gesehen)
S.J.
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nach einer beschwerde (sachverhalt geschildert, fotos von der verletzung und von den fahrlässig befestigten sonnenschirmen; forderungen ohne genaue angaben gestellt ) an den REISEVERANTSTALTER wurde deren versicherung wohl eingeschaltet, da diese im auftrag eine bezifferung fordert
zur verletzung und unfall selbst:
böen gibt es nunmal am meer auch bei 35 grad und „poolgeigneten bedingungen“
die befestigung der regenschirme fahrlässig und da es um fremde regenschirme (in der verantwortung von pooljungen) geht trifft die geschädigte person wohl keine schuld
verletzung:
arzt und reiseleitung mit unfallbericht
kopfschmerzen für den rest des urlaubs
verletzung zentral auf der stirn
2 cm wunde und nach 3 monaten immer noch sichtbar
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für die Bemessung von Schmerzensgeld gibt es spezielle Tabellen mit denen man die eingetretene Verletzung abgleichen kann. Da es dabei jedoch um konkrete Verletzungen geht, möchte ich an dieser Stelle an einen Anwalt verweisen.
Zur Eigeninformation lassen sich die Schmerzensgeldtabellen, deren Auslegung auf den konkreten Fall meist jedoch schwer handhabbar ist in den meisten Universitätsbibliotheken recherchieren.
wo könnte man so eine schmerzensgeldtabelle finden?
kann man eine grobe schätzung in so einem fall abgeben
damit man weiss ob sich der gang zum anwalt überhaupt lohnt?