Hallo,
aufgrund dass der Gehweg unzureichend geräumt war, rutschte B vorm Haus aus und brach sich das Handgelenk. Ein Brief mit der Forderung um Schadensersatz an die Hausverwaltung brachte keinen Erfolg, da der Ladeninhaber aus dem Erdgeschoss verantwortlich war. Dieser wusste das anfangs nicht und hat sich selbst als Zeuge nennen lassen… (doof?) Vom dem Ladeninhaber kam keine Rückmeldung. Der Unfall geschah 2006. B hat heute noch Probleme damit. Was kann B noch tun, um seinen Lohnausfall, Artzkosten etc. zu erhalten? Anzeige bei der Polizei? Rechtsanwalt? Der Ladeninhaber selbst müsste doch eine Versicherung haben, die dafür aufkommt?! Wann verjähren solche Ansprüche?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :o)
hat heute noch Probleme damit. Was kann B noch tun, um seinen
Lohnausfall, Artzkosten etc. zu erhalten? Anzeige bei der
Polizei? Rechtsanwalt?
Einen Anwalt einschalten.
Der Ladeninhaber selbst müsste doch eine Versicherung haben,
Warum muß er ? Es gibt nur ganz wenige Pflichtversicherungen. Aber das kann dem Geschädigten egal sein.
Super Vielen Dank an Euch!!!
Wenn das Beratungsgespräch was kostet, zahlt das dann auch die Versicherung des Verursachers?
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Hallo,
Wenn das Beratungsgespräch was kostet, zahlt das dann auch die
Versicherung des Verursachers?
erstmal zahlt der, der eine Leistung bestellt, sprich der Auftraggeber. Je nach Sachlage kommt evtl. eine Übernahme der gegnerischen Partei bzw. deren Versicherung in Betracht.
Vor Gericht zahlt der, der verliert.
Gruß
Maja