Schmerzensgeld

Guten Tag,
bei einem Discobesuch kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen 2 Jugendlichen.Ein Jugendlicher wurde an der Lippe verletzt und musste genäht werden.Was mit dem anderen Mann passiert ist, wissen wir nicht. die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den einen jungen Mann eingestellt. Als Grund wurde angegeben, dass dem Vorfall offensichtlich gegenseitige Provokationen und Beleidigungen vorausgegangen sein. Der andere erhielt Schmerzensgeldforderung, da der eine auch Verletzungen gehabt hätte.Weis jemand, ob das einfach so geht

Hmm… es sind zwei unabhängige Verfahren…
Es steht eigentlich jedem frei, sich nach der Einstellung eines Strafverfahrens durch einen Zivilprozess direkt an einen Verursacher zu wenden.
In wieweit im Zivilprozess auf den Ausgang des Strafprozesse eingegangen wird…das müssen Anwälte und Richter klären.

Da es offensichtlich nicht nur einen Schuldigen gibt, kann es sein, dass auch jetzt wieder auf ein „Patt“ rausläuft - was beiden Seiten eigentlich nur Kosten bringen würde.

Private Meinung eines „Nichtjuristen“

Ohne zu wissen was mit dem anderen passiert ist kann man hier in der Tat von einer Patt-Situation ausgehen, sofern die andere Person ebenfalls einen Schaden erlitten hat. Hier wäre dann nur zu klären wer den größeren Schaden hat. Das Strafverfahren hat mit dem Zivilverfahren nichts zu tun. Auch wenn selbiges eingestellt wurde hat man entweder die Möglichkeit der strafrechtlichen Privatklage nach §374 StPO und/oder das zivilrechtliche Verfahren.

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es steht eine grosse Platzwunde an der Lippe, die sofort notärztlich behandelt und noch am selben Abend genäht wurde gegen laut Anwaltsschreiben eine Schürfwunde und nicht unerhebliche Schmerzen im Nasenrücken und im Handgelenk(meiner Meinung nach durch den Schlag ins Gesicht),wofür 1500,00€ Schmerzensgeld verlangt werden

Guten Tag,

Dann würde ich zum Anwalt gehen und wegen der geplatzten und genähten Lippe ebenfalls Schadensersatz verlangen.

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Ja, das ist so möglich.
Wie bereits richtig gesagt wurde, hat das Strafverfahren mit der zivilrechtlichen Schadensersatzvorderung nichts zu tun.

Wenn es sich hier allerdings (so habe ich es verstanden) um eine Schlägerei handelte (also keine Angriff / Verteidigungssituation), dann entfällt der Schadensersatzanspruch aus §823 BGB aufgrund des §254 BGB in der Regel (die bereits beschriebene Patt Situation) oder wird geschmälert, sofern der andere „angefangen“ hat.
Ich habe nun nicht so ganz verstanden wer hier derjenige war, der „provoziert“ hat. Demjenigen steht auf jeden Fall kein Ersatzanspruch zu. Dem Anderen der ggf. geminderte.

Aber letztlich ist es in diesem Fall immer eine subjektive Entscheidung, da man es von der einen, wie von der anderen Seite aus begründen kann…

Hallo,
das sehe ich genauso. Du kannst aber auch die Zivilklage „Deines Gegners“ auf Schmerzensgeld abwarten und im Wege einer Widerklage oder Prozessaufrechnung Deinen Schadenersatz geltend machen. Androhen würde ich das vorprozessual auf alle Fälle, vielleicht lässt er sich davon ja abhalten. Wäre die billigste Alternative… Wenn der andere aber eine Rechtsschutzversicherung hat, dann wird er sich davon aber nicht abhalten lassen. Wegen einer aufgeplatzten Lippe, die genäht werden musste, sind aber bestimmt auch ein paar hundert EUR drin. Hab da bei www.schmerzensgeld.info nen Fall gefunden. Die 1500 EUR halte ich - von der Größenordnung her - für realistisch, aber angesichts des Stand der Verhandlungen eher zu hoch angesetzt.
Hoffe, das hilft Dir.
Olli

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