Schmerzensgeld

Hallo,
vor einem mehrstöckigen Wohnhaus ist eine geteerte größere Fläche mit Bordstein. Über der Eingangstüre ist für die Dunkelheit eine Beleuchtung, die auch diese Fläche, zwar schwach, aber ausleuchtet.

Des Falles angenommen,
eine Hausverwaltung stellt einen Anhänger, in dem eine Notheizung ist, so auf, dass diese Beleuchtung so „geschluckt“ wird, dass der Bordstein völlig im Dunkeln ist.
Eine Person stolpert und verletzt sich!

  1. Frage
    Muss hier wegen des Anhängers eine Zusatzbeleuchtung zur Unfallverhütung angebracht werden?
  2. Frage
    Kann die verletzte Person Schmerzensgeld fordern?
    Wenn ja,
    ist dies sofort möglich?
    Wer bezahlt den Anwalt?

    Die Krankenkasse wird die verletzte ?erson auffordern, einen Unfallbericht zu schreiben/Formular ausfüllen
  3. Frage
    Kann Schmerzensgeld erst gefordert werden, wenn die Krankenkasse
    festgestellt hat, dass der Anhänger fahrlässig aufgestellt wurde?

Hallo,
vor einem mehrstöckigen Wohnhaus ist eine geteerte größere
Fläche mit Bordstein. Über der Eingangstüre ist für die
Dunkelheit eine Beleuchtung, die auch diese Fläche, zwar
schwach, aber ausleuchtet.

Des Falles angenommen,
eine Hausverwaltung stellt einen Anhänger, in dem eine
Notheizung ist, so auf, dass diese Beleuchtung so „geschluckt“
wird, dass der Bordstein völlig im Dunkeln ist.

Ein Hauseigentümer hat im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass zu Zeiten, in denen man mit Fußgängern rechnen muss, die Zuwegung vom Gehweg zum Haus beleuchtet ist.

Aus der Beschreibung erkenne ich nicht, ob die Unfallstelle zum Einflussbereich des Hauseigentümers gehört, oder ob es ein öffentlicher Weg ist, der vormals von der privaten Beleuchtung mit erfasst wurde.