Hallo,
vor einem mehrstöckigen Wohnhaus ist eine geteerte größere Fläche mit Bordstein. Über der Eingangstüre ist für die Dunkelheit eine Beleuchtung, die auch diese Fläche, zwar schwach, aber ausleuchtet.
Des Falles angenommen,
eine Hausverwaltung stellt einen Anhänger, in dem eine Notheizung ist, so auf, dass diese Beleuchtung so „geschluckt“ wird, dass der Bordstein völlig im Dunkeln ist.
Eine Person stolpert und verletzt sich!
- Frage
Muss hier wegen des Anhängers eine Zusatzbeleuchtung zur Unfallverhütung angebracht werden? - Frage
Kann die verletzte Person Schmerzensgeld fordern?
Wenn ja,
ist dies sofort möglich?
Wer bezahlt den Anwalt?
Die Krankenkasse wird die verletzte ?erson auffordern, einen Unfallbericht zu schreiben/Formular ausfüllen - Frage
Kann Schmerzensgeld erst gefordert werden, wenn die Krankenkasse
festgestellt hat, dass der Anhänger fahrlässig aufgestellt wurde?