Schmerzensgeld?

Hallo,
meine Mutter (60) ist letzten Freitag bei einem Einkauf in einem Supermarkt (Spielwaren, in dem Umbaumaßnahmen stattfanden) auf einem Schmierseifenwasserfleck ausgerutscht. Lt. Mitarbeiter wurden die Regale umgestellt und der Dreck von Jahren wurde mit Reinigungsmitteln angelöst. Es gab keinen Hinweis auf Rutschgefahr noch war der Bereich abgesperrt. Das erfolgte erst nach dem Unfall meiner Mutter auf meine Forderung hin. Dieser Bereich lag auch unmittelbar hinter den Kassen, wurde also viel frequentiert. Der Mitarbeiter bat meine Mutter einen Arzt aufzusuchen, er wollte auch einen Unfallbericht machen. Der Arzt stellte bei meiner Mutter eine starke Prellung mit Schleimbeutelentzündung am rechten Bein fest. Sie hat Schmerzen und ihr Bein ist blau und grün. Nun meine Frage an Euch: Hat sie Anrecht auf ein Schmerzensgeld? Wenn ja, wie und bei wem stellt man so eine Forderung?
Für Eure Erfahrungen und Meinungen bin ich dankbar.
Gruß Assi

Hi Assi,

der Unfall geschah im Verantwortungsbereich des Supermarktes. Eine berechtigte Forderung wäre also gegen den Supermarktinhaber zu erheben.
Nach der Schmerzensgeldtabelle wurde in einem ähnlichen Fall ein Schmerzensgeld in Höhe von DM 2.000,- zugesprochen.
Ich würde einen Rechtsanwalt beauftragen, meine Forderung geltend zu machen, da in solchen Fällen mit einem Streitprozeß zu rechnen ist.

Gruß,
Francesco

Noch eine Anmerkung: Da Supermärkte eigentlich immer betriebshaftpflichtversichert sind, wird die Angelegenheit ohnehin sofort an die Versicherung abgegeben. Die schicken dann Formulare zu, auf dem der Sachverhalt zu schildern ist. Soweit die Forderung der Höhe nach berechtigt ist, wird diese sicherlich keine Probleme machen.