Schmerzensgeld ?!

Hallo zusammen ! Hoffe es geht Euch gut? Habe da eine Frage und hoffe mir kann jemand helfen? Mein Bruder(19),wurde vor einer Woche vor einer Discothek von 3 Personen zusammengeschlagen. Liegt seit dem im Krankenhaus,wurde mit Jochbein-und Kieferbruch operiert. Die Täter wurden gefasst. Meine Eltern und ich wollen Schmerzensgeld einklagen,da mein Bruder auch noch in der Lehre ist,wird jetzt mindestens 3 Wochen ausfallen,zudem stand er kurz vor seiner Führerscheinprüfung,dazu kommen die 10,00 Euro pro Tag im Krankenhaus. Er wird am kommenden Donnerstag , dann nach fast 14 Tage Krankenhausaufenthalt entlassen. Wie schaut es mit dem Schmerzensgeld aus? Spricht der Richter vor dem Strafgericht automatisch ein Schmerzensgeld aus? Oder müssen wir das über ein Zivilgericht einklagen? Würde mich über Antworten freuen. Lg Marcel

Hallo generell ist das so das der richter automatisch schmerzensgeld gibt aber der anwalt muss es auch sagen beim prozess das dein bruder die entschedigung möchte.

Ciao

Hallo,
geh erst mal zu einem guten Anwalt.Da du,also der berechtigte Kläger bist,bekommst du die Anwaltskosten vom Gegner erstattet.Die Kosten sind also erstmal weg.
Schmerzensgeld hat nichts mit entstandenen Kosten zu tun.
Es entstehen zunächst mal Kosten für Krankenhaus,Führerscheinprüfung,Verdienstausfall mit Folgen.Hierzu muß der Beklagte,der Täter,aufkommen.
Das Schmerzensgeld bezieht sich dann auf Schmerzen.
Schmerzen entstehen durch Verletzungen und haben dann eine Heilungszeit.Die Schmerzen enden nach kompletter Genesung ohne weitere Probleme und Einschränkungen.
Wenn die Person jetzt aus dem Krankenhaus entlassen wird,ist diese nicht gesund.Es werden immer wieder Schmerzen auftreten,bei Regen ,Sonne,Kälte…
Auch beim Arbeiten ist man stark ! behindert ,kann keine volle Leistung bringen.Der Arzt muß einem immer wieder durch auftretende Wundschmerzen krankschreiben.
Und das kann dauern.
Der Patient verspürt immer wieder starke Wundschmerzen,die ein Arzt – nicht feststellen – kann.Die Einschränkungen können sich sehr lange ziehen,und kein Arzt kann etwas dagegen tun.Der Patient muß sich hierzu entsprechend verhalten und auf Disco,kraftvolle Anstregung , Sport verzichten.
Selbst eine verordnete Halskrause durch ein nichtfeststellbares Schleudertrauma bringt mehrere Wochen Krankenschein,sprich Schmerzensgeld pro Tag.
Wenn der Patient somit 1 Jahr locker Probleme hat und nicht nur ein Jochbeinbruch hat,sondern auch Folgeerscheinungen klingeld die Slotmaschine.
So könnte es sein,das die Führerscheinprüfung ausgesetzt werden muß ( unbedingt,da man ja den Kopf drehen muß und das geht nicht und tut auch höllischweh )nein,die Prüfung muß auch auf lange Zeit verschoben werden.Je länger alles dauert,desto größer später das Auto.
Am Gericht wird nur der Täter verknackt.Das Schmerzensgeld kann man nur als Folgekosten einklagen.Die Folgekosten kann man aber nicht - heute- feststellen.Man muß ja wissen wie lange es dauert und welche Probleme man ja noch alles bekommt.Vielleicht war man Sportler und kann nach einem Jahr immer noch nicht am Reck arbeiten…
Also,schön aufpassen.
Und …keine gute Besserung …

Hallo MArcel,
grundsätzlich kann man im Strafverfahren auch Schmerzensgeld einklagen. Des nennt sich Adhäsionsverfahren. Es ist nur die Frage, ob das Sinn macht. Denn das Strafgericht prüft in erster Linie die strafrechtliche Verantwortung und lehnt den Adhäsionsantrag ab, wenn dieses Verfahren zu einer Verzögerung des strafrechtlichen Verfahrens führt. Dann hat man wertvolle Zeit verloren. Üblich ist der Weg zunächst über die Versicherungen. Problem hieran ist in Eurem Fall aber, dass es vermutlich um vorsätzliches Handel geht und de Haftpflichtversicherung - sollte der andere Typ überhaupt eine haben - nicht leisten wird. Also ein direkter Anspruch gegen den Schläger. Solltet Ihr noch weiteren Beratungsbedarf haben, kannst Du Dich auf http://www.schmerzensgeld.info/default.aspx und http://www.ratgeber-schmerzensgeld.de/ weiter informieren.
Viele Grüße! Olli