Liebe/-r Experte/-in,
meine Lebensgefährtin ist Fahrerrin auf 400€-Basis bei einem Fahrdienst.Sie hatte am 13.04.2011 einen unverschuldeten Kfz-Auffahrunfall.
Da Ihr schwindlig wurde, sich übergeben mußte und über Kopfschmerzen klagte, wurde Sie vom Unfallarzt im Krankenhaus untersucht.Sie mußte zur Beobachtung 2 Tage stationär aufgenommen werden.Es stellte sich heraus, daß Sie eine HWS Distorsion, sowie eine Schädelprellung hatte.Eine MRT-Untersuchung schloß sich an, wo eine Markraumläsionen wahrscheinlich ohne pathologische Bedeutung festgestellt wurde.Sie wurde vom 13.04.bis 01.05.2011 krankgeschrieben. Während dieser Krankschreibung mußte Sie mehreremale zur ambulanten Untersuchung. Es sind 324 km deshalb per Pkw gefahren worden.
Da Ihr Arbeitgeber kein Verkehrsrechtsschutz für seine Fahrer abgeschlossen hat, muß Sie selbst alles in die Wege leiten.Da Sie vollkommen überfragt ist, in Bezug auf Schmerzensgeld, bitten wir Sie uns zu helfen.
Hallo W.H.S.,
eine Rechtsschutzversicherung ist an dieser Stelle nicht zwingend erforderlich. Wenn der Unfall fremdverschuldet ist, wird die gegenerische Haftpflichtversicherung sämtliche RA-Kosten übernehmen. Zum Thema HWS und Schmerzensgeld kann ich Dir noch folgende Seite empfehlen: http://www.schmerzensgeld.info/schmerzensgeld-bei-hw… Hier findest Du noch interessante Infos zum Komplex Schmerzensgeld bei HWS-Verletzungen. Wie gesagt. Ihr solltet Euch unbedingt einen RA nehmen, weil nur der die Fahrtkosten, Unfallpauschale, Schmerzensgeld usw. vernünftig geltend machen kann ohne dass die Versicherung versucht, Euch über den Tisch zu ziehen.
Hoffe, das hilft!
Olli