Hallo,
meine Frage:
Herr A (17 Jahre) hatte einen Verkehrsunfall bei dem die Gegenseite eindeutig die Schuld bekommen hat. Der Roller den Herr A zu diesem Zeitpunkt gefahren ist, hat totalschaden. Die Versicherung der gegenseite Zahlt für den Roller nicht mal genung um sich einen Gebrauchten Roller zu beschaffen, da der Schadensroller dur hohes Alter nicht mehr viel Wert war.
Du zahlreiche Schürfwunden am ganzen Körper musste Herr A einen Badeurlaub zwar voll Bezahlen, hatte aber nicht die möglichkeit ihn zu genießen geschweige denn ihn zu nützen. Auserdem Hat Herr A nun kein Fahrzeug mehr und durch fehlende bindung an den öffentlichen Verkehrsmittels auch keine möglichkeit mehr zur Arbeit zu kommen.
Kann Herr A schmerzensgeld verlangen um damit zumindest die kosten für einen neuen Roller zu decken?
Falss noch fragen offen bleiben bitte einfach dazu sagen.
Danke schonmal in Vorraus
Andre