Hallo,
ich habe heute folgenden bekommen:
Person A war Fahrzeugführer, weitere Insassen waren Person B (Ehefrau) Kind 1 und 2.
Nach einem Autounfall erhalten Person A, B und Kind 1 Schmerzensgeld - insgesamt circa 2000€.
Person A befindet sich im ersten Jahr der Regelinsolvenz, Person B befindet sich kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahren.
Das Schmerzensgeld soll laut Versicherung im Juni ausbezahlt werden.
Dürfen die drei das Schmerzensgeld behalten oder muss es als Einnahme deklariert werden. Und vor allem, was ist mit dem Schmerzensgeld für Kind 1?
Ich selber bin via google auf verschiedene widersprüchliche Aussagen gestossen, ohne Verweise auf Gesetzestexte.
Der Insolvenzverwalter wurde im übrigen noch nicht benachrichtigt.
Ich danke schon mal für ein paar Ratschläge!
Gruß
Denkzettel
Hallo,
Ratschläge gibts hier nicht - siehe Forumsregeln !
Zu Deinem abstraktierten Fall kann ich sagen, dass Vermögen von Ehefrau und Kindern nicht zur Insolvenzmasse des Ehemannes gehören - und umgekehrt.
Jeder Fall wird einzeln zu betrachten, ein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über das Vermögen von Eheleuten ist nicht möglich. Es können nur zwei Insolvenzen gleichzeitig eröffnet werden.
Das von den Eheleuten verwaltete Vermögen des Kindes gehört auch weiterhin dem Kind, wenn ausdrücklich diesem das Recht darauf zusteht ( eigene Verletztenrente des Kindes z.B. usw. )
Ein Schmerzensgeldanspruch ist ohne Einschränkung pfändbar und unterfällt damit in voller Höhe der Insolvenzmasse gem. § 36 I S. 1 InsO. Die Annahme einer beschränkten Pfändbarkeit aus Billigkeitsgesichtspunkten läuft der gesetzgeberischen Wertung zuwider ( LG Bochum 10 T68 / 06 )
Grüße,
Westmoreland