Schmerzensgeld bei fehlerhafter Nachsorge

Hallo,
wie sieht es mit möglichem Schmerzensgeld bei folgender Situation aus?
Ein Pat. wurde operiert, da der Finger gebrochen war. Die OP ist gut verlaufen und
zur Nachsorge sollte am nächsten Tag der Verband (nicht der Gips) gewechselt werden. Eine KH-Mitarbeitern entfernte aber den kompletten Gips, so dass der Finger nicht mehr in der „nach-OP-Stellung“ in den Gips gebracht werden konnte. Daraufhin hielt der Gips auch nicht mehr und musste am nächsten Tag erneut mit Verbänden versorgt werden. Ein paar Tage später war dieser soeweit abgerutscht, dass ein neuer Gips angebracht werden musste. Bei der Kontrolluntersuchung wurde festgestellt, dass der Knochen nicht mehr in der korrekten Position ist, so dass erneut operiert werden musste.
Kann hier Schmerzensgeld eingefordert werden, da die 2. OP nicht notwenig gewesen wäre, wenn der Gips bei der Nachsorge nicht entfernt worden wäre? Wie soll sich der Patient hier verhalten?
Vielen Dank!

Hallo,

da wird sich der Aufwand zum möglichen Schmerzensgeld nicht lohnen.

Ein Krankenhaus zu verklagen ist sehr sehr aufwendig, ich spreche da aus Erfahrung. In dem hier vorliegenden Fall ist das zu erwartende Schmerzensgeld denkbar gering. Hier eine Klage zu erheben, die noch nicht mal Aussicht auf Erfolg hat, würde ich bleiben lassen.

Man braucht einen Rechtsanwalt, ein Gutachten… das sind die Kosten.

Dann die Lauferei, die Gerichtstermine… sehr aufwendig.

Ich würde raten, bleiben lassen, lohn sich nicht.

Grüße und gute Besseung