Hallo
A sperrt B mit Kellerphobie im Sommer eine 3/4 Stunde im Keller ein. B sehr leicht bekleidet und ziemlich durchgefroren nach der Zeit.
A wird dafür strafrechtlich zu einer Geldstrafe verurteilt.
Kann B von A Schmerzensgeld einfordern, wenn ja in welcher Höhe?
B wurde in 1,5 Jahren von A und einer weiteren Person aus dem Haus regelrecht rausgemobbt und hegt noch ganz schöne Rachegedanken:wink:
Für sachdienliche Hinweise dankt
Der Kater Mikesch
Hallo,
es kommt unter anderem darauf an, welche Folgen B davongetragen hat und wie B diese Folgen nachweisen kann. Vorteilhaft wäre ein ärztliches Attest über z. B. eine Erkältung oder das Attest eines Psychologen/Psychaters über das vorherige Vorliegen der Phobie und der Auswirkungen des Einsperrens. Weiterhin stellt sich die Frage nach dem Verschulden des A und des Mitverschuldens des B. Hier müsste man nähere Umstände kennen.
Gruss
BM
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]