Schmerzensgeld bei Motorradunfall

Hallo zusammen!

Ich hatte vor 3 Jahren einen schweren Motorradunfall.Es handelte sich hierbei um einen Arbeitsunfall.Die Berufsgenossenschaft (die dafür zuständig ist) hat ein Gutachten erstellen lassen.Das Ergebnis ist, daß ich einen Dauerschaden von unter 10% erlitten habe (so steht es in dem Gutachten).
Die „gegnerische“ Versicherung möchte mich mit 6000DM abspeisen.Ich muß etwas unterschreiben,daß damit alle Ansprüche abgegolten sind. Nur ehrlich gesagt finde ich den Betrag viel zu niedrig.

Jetzt zu meiner Frage:
Wo kann ich mich informieren welche Schmerzensgeldsumme mir zusteht und wie ich mich gleichzeitig für meine Zukunft absichern kann?

Vielleicht hat ja eine® von Euch etwas Ähnliches durchgemacht und kann mir diesbezüglich Tips geben.

Vielen Dank
MFG
Olaf

Hallo Olaf !

Der beste Helfer ist ein guter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Aus meiner Erfahrung kennen die sich am besten aus.

alf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Schmerzensgeld oder Invalidität? (o.T.)
MArco

Hallo Marco!

Ich würde sagen beides.
Einerseits wieviel Schmerzensgeld mir ca. zusteht und wie ich mich für meine Zukunft absichern kann.
Im Moment läuft bei mir beim Arbeitsamt ein Rehaantrag auf Umschulung,da ich gesundheitliche Probleme habe und meinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Ich kenne mich mit diesem Thema überhaupt nicht aus!!!
Meinen Anwalt halte ich diesbezüglich für unfähig!
Nur jetzt nach 3 Jahren den Anwalt wechseln bzw. einen neuen zu finden der das übernimmt, ist nicht einfach.

MFG
Olaf

Hallo Olaf,

der ADAC hat zum Thema Schmerzensgeld ein Buch herausgebracht, in dem nahezu alle Fallmöglichkeiten und Gerichtsurteile zu diesem Thema aufgeführt sind. Eventuell hilft Dir das schon weiter.

Auf jeden Fall rate ich Dir, Dich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Wenn Du die Erklärung des gegnerischen Haftpflichtversicherers unterschreibst, steht Dir außer dem gebotenen Betrag nichts mehr zu.

MfG,

Edgar

Hallo Olaf,
ich weiß momentan noch nicht wirklich, wen du als gegnerische Versicherung bezeichnest.
Ein Arbeitsunfall wäre für mich jetzt mehr ein selbstverschuldeter Unfall…
Daher würde hier für mich kein Schmerzensgeld in FRage kommen…

Bei einer Invaliditätsleistung würde der Faktor Entschädigung seitens deines Privaten Unfallversicherers da stehen…
Von der Gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) gibt es erst bei 21% etwas…
Schmerzensgeld gibt es hier nicht…

Lediglich ein Unfallgeld.

Alle Leistungen bedingen aber jeweils einer Meldung.
Hattest du also vor 3 Jahren eine private Unfallversicherung?
WEnn ja, dann müsste diese für die Invalidität aufkommen. Entsprechend deiner versicherten Summen.

Ein Schmerzensgeld kennt die Private und die Gesetzliche Unfallversicherung jeweils nicht. Das sind SAchen der Haftpflichtversicherung, da sie einen Genugtuungseffekt beim Geschädigten erwirken soll, also die Schmerzensgekdzahlung.

Kommt das bei dir in Frage, dass der Unfall also durch einen anderen herbeigeführt wurde, so hast du Anspruch auf Schmerzensgeld nach der HAX-Tabelle… die mit der des ADAC in weiten Teilen aber identisch ist.

Vielleicht hilft dir dies aber schon etwas weiter…

In diesem Sinne…

Marco

Hallo Marco!

Um es kurz zu erklären.Der Unfall passierte auf dem Rückweg von meiner Arbeitsstelle nach Hause.
Eine Frau hat mir mit ihrem PKW die Vorfahrt genommen.
Der Unfall selbst gilt als Arbeitsunfall,da er sich auf dem nach Hauseweg ereignet hat.
Unter der gegnerischen Versicherung meine ich die Versicherung von der Frau,die mir die Vorfahrt genommen hat.

MFG
Olaf

PS:Vielen Dank für Deine Hilfe

Hallo Olaf,

erst einmal: NICHTS UNTERSCHREIBEN!!! Schon gar nicht, wenn damit sämtliche Ansprüche abgegolten sein sollen (Spät- bzw. Folgeschäden!!!)!

Was ist Dir denn bei diesem Unfall überhaupt passiert?

Es gibt nämlich Schmerzensgeldtabellen. Allerdings muß man das pro Einzelfall beurteilen.

Gruß

Tessa

Okay… dann lässt sich ja auch schon viel mehr dazu sagen.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat dir gegenüber ein Schmerzensgeld zu zahlen, soweit nachvollziehbar und in der Höhe und im Ausmaß plausibel und kausal *also ursächlich mit dem Unfall zusammenhängend* nachweisbar sind.

*wühl*
Ich finde die AKB gerade nicht… oh… doch,… da sind sie… :wink:
DEmnach muss dir die gegnerischer Versicherung auch eine Invaliditätsleistung erbringen. Aber ich weiß jetzt nicht, welche Summen da zu Grunde gelegt werden. DA müsstest du dich selber mal unverbindlich bei dem Versicherer der Schädigerin erkundigen. Am besten bei einer Geschäftsstelle,… unverbindlich :wink:
Und eben den Schmerzensgeldanspruch.
Diesen kannst du grob nachlesen in der ADAC Tabelle… wie schon von einem Vorredner angedeutet. Wenn du nicht über diesen Forderungen liegst, dann wird wahrscheinlich gezahlt werden. Sonst wird geprüft. Kann dir aber auch vorher passieren…

Deine private Unfallversicherung würde zudem auch zahlen, wenn sie dafür eine Leistung vorsieht, also bspw. Leistung ab 1% Invalidität.

Von einer Gestzlichen Versicherung gibt es bis auf Unfallgeld, Krankentagegeld und Rehazahlung… Umschulung möglicherweise auch noch, nichts…
Ist ja auch nur eine Grundabsicherung… und keine Prunkversicherung.

In diesem Sinne…

MArco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]