Schmerzensgeld beim Verkehrsunfall

Hallo,

also mal angenommen man hat einen Verkehrsunfall mit Sachschaden am eigenen Fahrzeug und leichten körperlichen Verletzungen an der eigenen Person. Unfallgegner hat keine Verletzungen und auch keinen Sachschaden

Den Sachschaden übernimmt ja die gegnerische Autoversicherung. Übernimmt die auch die körperlichen Verletzungen? ALso muss der Geschädigte dann eine „Rechnung“ anweisen oder der Versciherung mitteilen, dass er auch Schmerzensgeld haben möchte?

Danke für Antwort und Gruß von Fred

Den Sachschaden übernimmt ja die gegnerische Autoversicherung.

Nur, wenn der Gegner auch Verursacher ist

Übernimmt die auch die körperlichen Verletzungen? ALso muss
der Geschädigte dann eine „Rechnung“ anweisen oder der
Versciherung mitteilen, dass er auch Schmerzensgeld haben
möchte?

Nein, die Verletzungen selbst bleiben wo sie sind - beim „Opfer“;
aber im Ernst: der Verursacher/ dessen Versicherung zahlt prinzipiell auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rollstuhl etc.
Natürlich nur, wenn das Opfer seine Ansprüche geltend macht (= mitteilt)

Aber ab Schmerzensgeld lohnt sich vermutlich ein Profi (=Anwalt), den im Erfolgsfall auch die gegnerische Versicherung zahlen muss - ebenso wie ggf. Gerichtskosten.
Aber all das nur, wenn das Opfer keine Teilschuld bekommt!

Den Sachschaden übernimmt ja die gegnerische Autoversicherung.
Übernimmt die auch die körperlichen Verletzungen?

Der geschädigte muß seine ansprüche schon selber stellen, dann prüft die Versicherung, ob sie zur Leistung verpflichtet ist.

Versciherung mitteilen, dass er auch Schmerzensgeld haben möchte?

Was man nicht verlangt wird man nicht bekommen. Andererseits bekommt man nicht alles, was man verlangt. Wie Timsy schon schreibt, Anwalt einschalten.

Der geschädigte muß seine ansprüche schon selber stellen, dann
prüft die Versicherung, ob sie zur Leistung verpflichtet ist.

Versciherung mitteilen, dass er auch Schmerzensgeld haben möchte?

Was man nicht verlangt wird man nicht bekommen. Andererseits
bekommt man nicht alles, was man verlangt. Wie Timsy schon
schreibt, Anwalt einschalten.

Gäbe es da irgendwelche Vordrucke oder weitere Informationen (z.B auf fiktiven Internetseiten), um in diesem fiktiven Fall seine Ansprüche durchzusetzen, wenn man keinen Anwalt einschalten möchte, da die Kostenaufteilung unsicher ist?

Gäbe es da irgendwelche Vordrucke oder weitere Informationen
(z.B auf fiktiven Internetseiten), um in diesem fiktiven Fall
seine Ansprüche durchzusetzen,

Na klar, das Internet ist voll von Vordrucken für Deinen Unfall !! Wie soll das denn gehen ?? Jeer Fall ist anders, wie soll das etwas Vorgefertigtes vorhanden sein.

wenn man keinen Anwalt
einschalten möchte, da die Kostenaufteilung unsicher ist?

Dann muß man eben auf das Schmerzensgeld verzichten. Vielleicht hat man auch falsche Vorstellungen von den erreichbaren Beträgen.

hallo,
also ganz wichtig ist natürlich den personenschaden bei einem arzt feststellen und dokumentieren zu lassen.
und dann würde ich mal googlen, bzgl. der höhe/vorgehensweise.
Vielleicht muss man ja nicht gleich von vornherein mit dem Anwalt kommen sondern einfach mal anrufen/schreiben ?

Guck doch mal hier: http://www.unfallopfer.de/

lg alex