Hallo miteinander,
folgender Fall:
ich wurde von einem Auto angefahren, welches mir die Vorfahrt genommen hat (ich war auf dem Fahrrad).Dabei habe ich mir den linken Arm geprellt/verstaucht.
Da ich unter Schock stand, habe ich Versäumt Anzeige zu erstatten.
Nun dachte ich, man müsste Anzeige erstten um seinen Anspruch auf Schmerzensgeld wahrnehmen zu können.
Aber gestern erzählte mir eine Arbeitskollegin, daß ich einfach nur ein Formular der Gegnerschen Versicherung anfordern muß, in dem ich meine Ansprüche geltend machen kann.
(Ich war 7 Tage Krankgeschrieben)
Meine Fragen:
1.) Stimmt dieses? Und wenn ja, wie heißt dieses Formular?
2.) Meinen Schaden am Fahrrad habe ich bereits ersetzt bekommen, kann ich trotzdem noch Schmerzensgeld fordern? (es ist ca 5 Wochen her)
Schonmal Danke im Vorraus,
Gruß
Nun dachte ich, man müsste Anzeige erstten um seinen Anspruch
auf Schmerzensgeld wahrnehmen zu können.
Das ist nicht notwendig. Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht.
1.) Stimmt dieses? Und wenn ja, wie heißt dieses Formular?
Du kannst Deinen Anspruch auch formlos stellen.
2.) Meinen Schaden am Fahrrad habe ich bereits ersetzt
bekommen, kann ich trotzdem noch Schmerzensgeld fordern? (es
ist ca 5 Wochen her)
Das müßte noch gehen. Auf jeden Fall würde ich einen Anwalt beauftragen. Schmerzensgeldangelegenheiten sind nicht einfach, das sollte jemand machen, der sich mit so etwas auskennt. Die Kosten übernimmt die gegnerische KFZ Haftpflicht Versicherung.
Nun dachte ich, man müsste Anzeige erstten um seinen Anspruch
auf Schmerzensgeld wahrnehmen zu können.
Das ist nicht notwendig. Das eine ist Strafrecht, das andere
Zivilrecht.
1.) Stimmt dieses? Und wenn ja, wie heißt dieses Formular?
Du kannst Deinen Anspruch auch formlos stellen.
Ok, aber was meinst du, wieviel soll ich denn verlangen? Ich war 8 Tage lang krankgeschrieben und mein Arm war geprellt. Muß ich für diesen Formlosen Antrag auch das Gutachten meines Arztes beilegen?
Danke schonmal!
Gruß
Ok, aber was meinst du, wieviel soll ich denn verlangen? Ich
Keine Ahnung, ein Anwalt weiß das.
Muß ich für diesen Formlosen Antrag auch das Gutachten meines
Arztes beilegen?
Das fordert die Versicherung direkt beim Arzt an. Kannst Du aber auch mitschicken.