Schmerzensgeld + Gerichtskosten

Hallo liebe WWWler,

stellt euch doch mal vor, dass Person A von Person B unprovoziert und in aller Öffentlichkeit geboxt wird - Person A trägt eine Platzwunde im Gesicht davon. Umstehende Menschen alarmieren die Polizei, woraufhin der Übeltäter auch gefasst wird. Er wird von verschiedenen Zeugen identifiziert; seine Daten werden aufgenommen - die Sache ist klar.

Die Polizei hat eine Anzeige aufgenommen.

Reicht das aus, damit Person A Schmerzensgeld fordern kann?

Oder muss A noch irgendwie einen zusätzlichen zivilrechtlichen (?) Prozess anstreben?

Angenommen es wird letztendlich entschieden, dass A von B Schmerzensgeld bekommt, B aber kein Geld hat. - Dann hat A also die Kosten für seinen Anwalt sowie die Gerichtskosten vorgestreckt, fordert diese zurecht von B, wird aber praktisch darauf sitzen bleiben, weil B ja nix hat, oder?

VIELEN DANK
rainer

Reicht das aus, damit Person A Schmerzensgeld fordern kann?

Ja.

Oder muss A noch irgendwie einen zusätzlichen zivilrechtlichen
(?) Prozess anstreben?

Er kann im Rahmen eines sog. Adhäsionsverfahrens im Rahmen eines Strafverfahrens Schmerzensgeld verlangen oder aber ein eigenes zivilrechtliches Verfahren anstrengen.

Angenommen es wird letztendlich entschieden, dass A von B
Schmerzensgeld bekommt, B aber kein Geld hat. - Dann hat A
also die Kosten für seinen Anwalt sowie die Gerichtskosten
vorgestreckt, fordert diese zurecht von B, wird aber praktisch
darauf sitzen bleiben, weil B ja nix hat, oder?

Im zivilrechtlichen Verfahren: Ja, wenn er nicht rechtsschutzversichert ist oder Anspruch auf PKH hat.

VIELEN DANK
rainer

Bitte.