Schmerzensgeld in den Zugewinn ?

Die Ehefrau reicht die Scheidung ein, der Ehemann ist einverstanden.
Jetzt zur Vermögensteilung:

  1. Zugewinngemeinschaft
  • bei Ehebeginn 0 €
  • bei Zugang Scheidungspapiere
    Ehefrau 100.000 € (AUS SCHMERZENSGELDZAHLUNG)
    Ehemann 25.000 € Bankvermögen
    25.000 € Vermögenswerte (Auto, Möbel…)
  1. Laufender Leistungsbezug
  • Ehefrau 1200 € aus Rentenleistung
  • Ehemann 1800 € aus Arbeit

Jetzt zur Kernfrage:
Wird das Schmerzensgeld, welches während der Ehe durch die Ehefrau nach einem Autounfall erzielt wurde in den Zugewinn eingerechnet ?
Ist bei der Betrachtung von Relevanz, dass der Ehemann die Ehefrau nach dem Unfall mehrere Jahre gepflegt, gefahren, betreut usw. hat.

Hallo,

Zugewinn im eigentlichen Sinn wird nicht differenziert, d.h. alle während der Ehe erworbenen Zugewinne aber auch Verluste werden geteilt, unabhängig vom Verursacher/Nutznieser.

Fg

Hallo Oliver,
für diese Frage beötigst Du einen Anwalt.
Ich bin Diplom-Psychologin.
Petra Dahl

Hallo,
ich denke schon, dass das Schmerzensgeld mit einberechnet wird - völlog sicher bin ich mir da aber nicht. Die Pflegezeit müsste in irgend einer Form angerechnet werden.
Gruß CZ

Hallo,
Bankvermögen ist Zugewinn.
Hausrat und Auto wird aufgeteilt gem Absprache.Damit beschäftigt sich i.d.R.weder der Anwalt noch das Gericht gerne.Zur Not helfen Zugeständnisse, glaubs mir.
Deine Betreuung pp. ist nicht zu berücksichtigen es sei denn es geht auf dem Weg der Hausratsaufteilung.
Schmerzensgeld ist personenbezogen.
Gruß Bernd