Die Ehefrau reicht die Scheidung ein, der Ehemann ist einverstanden.
Jetzt zur Vermögensteilung:
- Zugewinngemeinschaft
- bei Ehebeginn 0 €
- bei Zugang Scheidungspapiere
Ehefrau 100.000 € (AUS SCHMERZENSGELDZAHLUNG)
Ehemann 25.000 € Bankvermögen
25.000 € Vermögenswerte (Auto, Möbel…)
- Laufender Leistungsbezug
- Ehefrau 1200 € aus Rentenleistung
- Ehemann 1800 € aus Arbeit
Jetzt zur Kernfrage:
Wird das Schmerzensgeld, welches während der Ehe durch die Ehefrau nach einem Autounfall erzielt wurde in den Zugewinn eingerechnet ?
Ist bei der Betrachtung von Relevanz, dass der Ehemann die Ehefrau nach dem Unfall mehrere Jahre gepflegt, gefahren, betreut usw. hat.