Hallo,
kann man Schmerzensgeld (nicht Geldstrafe), die in einem Strafverfahren als Bewährungsauflage festgelegt wurde, auch umwandeln, z.B. in gemeinnützige Arbeit. Also das der Täter sozusagen das Schmerzensgeld erarbeitet?
Wenn ja, kennt jemand den § wo dies geregelt ist?
MfG
yxcvbnm1989
Hallo!
Nein !
Das Schmerzensgeld bekommt der Geschädigte vom Verurteilten.
Wie stellt man sich das vor ?
Man arbeitet irgendwo gemeinnützig und dann wird Schmerzensgeld erlassen und der Geschädigte guckt in die Röhre ?
Oder soll der Staat für geleistete Arbeit dann das Schmerzensgeld auszahlen ? Sozusagen als Lohnersatz für die Arbeit ?
Warum geht der Verurteilte dann nicht arbeiten und bezahlt das Schmerzensgeld vom Lohn ?
MfG
duck313
Nein, man erarbeitet das Schmerzensgeld und die Stelle, in der die GA abgeleistet wird, zahlt pro geleisteter Stunden ein bestimmtes Schmerzensgeld (z.B. 5 € / Stunde) an den Geschädigten.
Das geht wohl zumindest im Jugendstrafrecht: http://www.jups-leer.de/index.php/4-opferbelange
Mich würde interessieren, ob das Einzelprojekte sind oder ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, dass Schmerzensgeld auch bei erwachsenen Straftätern erarbeitet werden kann?