Schmerzensgeld?Körperverletzung oder v. Totschlag

Hallo ertmal,
ich hätte da eine frage
also
Erstmal die Vorgeschichte…
Person A ist minderjährig und wird abends von Person B, welche starl betrunken ist mit einem Messer angegriffen. Jedoch hat Person A ein Fahrrad dabei wodurch Person A den Angriff abwehren kann und sie körperlich nicht zu schaden kommt. Die Folgen sind das Perosn A, ca.
2 Wochen Angstzustände hatte und nicht mehr aus dem Haus ging.

1.Also meine Frage ist kann man in so einem Fall Schmerzensgeld fordern, und in welchem Maß?
2. Was ist dieser Fall nun ?? Versuchter Totschlag oder Körperverletzung???

Hallo

Hallo ertmal,
ich hätte da eine frage
also
Erstmal die Vorgeschichte…
Person A ist minderjährig und wird abends von Person B, welche
starl betrunken ist mit einem Messer angegriffen. Jedoch hat
Person A ein Fahrrad dabei wodurch Person A den Angriff
abwehren kann und sie körperlich nicht zu schaden kommt. Die
Folgen sind das Perosn A, ca.
2 Wochen Angstzustände hatte und nicht mehr aus dem Haus ging.

1.Also meine Frage ist kann man in so einem Fall
Schmerzensgeld fordern, und in welchem Maß?

  1. oh ne, in D wird man damit sicher nicht durchkommen…dann hätte es aber wenigstens einiger Kratzer bedurft

  2. gibts Zeugen, die das auch vor Gericht glaubhaft bezeugen können ???

  1. Was ist dieser Fall nun ?? Versuchter Totschlag oder
    Körperverletzung???

am besten gleich versuchter Mord :wink: das sieht verdammt nach Geldschinderei aus

LG
Mikesch

Es gibt Zeugen, einige die auch bei der Polizei ausgesagt haben und Person B hat auch gestanden…

PS: Das Messer war illegal die Länge des Messers Betrug 18 cm

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Hallo,

ein Schmerzensgeld ist prinzipiell nicht ausgeschlossen. Der erfolgte Angriff würde zumindest eine Nötigung oder ggf. auch eine versuchte gefährliche Körperverletzung (das muss aber alles konkret geklärt werden, da man hier den Sachverhalt nicht ausreichend beurteilen kann) darstellen.

Insofern kann sich hier zivilrechtlich ein Schadenersatzanspruch, der auch immaterielle Schäden erfasst, gem. § 823 Abs. 2 iVm. dem entsprechenden Straftatbestand ergeben.

Aber wie gesagt kann das hier nicht abschließend geklärt werden. Das sollte ein Anwalt vor Ort in die Hand nehmen.

Gruß
Dea

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Hallo

Hallo ertmal,
ich hätte da eine frage
also
Erstmal die Vorgeschichte…
Person A ist minderjährig und wird abends von Person B, welche
starl betrunken ist mit einem Messer angegriffen. Jedoch hat
Person A ein Fahrrad dabei wodurch Person A den Angriff
abwehren kann und sie körperlich nicht zu schaden kommt. Die
Folgen sind das Perosn A, ca.
2 Wochen Angstzustände hatte und nicht mehr aus dem Haus ging.

1.Also meine Frage ist kann man in so einem Fall
Schmerzensgeld fordern, und in welchem Maß?

  1. oh ne, in D wird man damit sicher nicht durchkommen…dann
    hätte es aber wenigstens einiger Kratzer bedurft

  2. gibts Zeugen, die das auch vor Gericht glaubhaft bezeugen
    können ???

  1. Was ist dieser Fall nun ?? Versuchter Totschlag oder
    Körperverletzung???

am besten gleich versuchter Mord :wink: das sieht verdammt nach
Geldschinderei aus

LG
Mikesch

Hallo

Es gibt Zeugen, einige die auch bei der Polizei ausgesagt
haben und Person B hat auch gestanden…

dann muss man erst mal Strafrecht und zivile Ansprüche trennen.
Strafrechtlich wird der Täter vom Staatsanwalt angeklagt und gegebenfalls verurteilt

Schmerzensgeld muss man auf zivilrechtlichem Wege geltend machen, da es keine körperlichen Verletztungen gegeben hat, dürften die Aussichten wohl eher schlecht oder das SG eher gering sein. Ob der Täter das dann bezahlt ist noch ne ganz andere Frage…
ob das den ganzen Aufwand lohnt …wage ich mal zu bezweifeln

PS: Das Messer war illegal die Länge des Messers Betrug 18 cm

LG
Mikesch

achso muss noch was editiernen was falsch verstanden werden könnte…Person A konnte den Angriff abwehren, indem Person A das Vorderrad des Fahrrads vor ihr Gesicht gehalten hat, nicht das man denkt Person A ist mit dem Fahrrad weggefahren sondern der Angriff ist erfolgt.
PS: Der Staatsanwalt hat den Fall zunächst an eine Täter-Opfer Ausgleich Stelle abgegeben, damit diese über ein Schmerzensgeld vom Täter an das Opfer handeln können um beide Seiten ohne ein gerichtliches Verfahren auszugleichen.
Was für eine Summe darf oder kann das Opfer verlangen??

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achso muss noch was editiernen was falsch verstanden werden
könnte…Person A konnte den Angriff abwehren, indem Person A
das Vorderrad des Fahrrads vor ihr Gesicht gehalten hat, nicht
das man denkt Person A ist mit dem Fahrrad weggefahren sondern
der Angriff ist erfolgt.
PS: Der Staatsanwalt hat den Fall zunächst an eine Täter-Opfer
Ausgleich Stelle abgegeben, damit diese über ein
Schmerzensgeld vom Täter an das Opfer handeln können um beide
Seiten ohne ein gerichtliches Verfahren auszugleichen.
Was für eine Summe darf oder kann das Opfer verlangen??

Das kann man doch hier nicht abstrakt feststellen. Da muss schon ein Anwalt vor Ort ran.

Gruß
Dea