Schmerzensgeld nach Bus-Unfall

Hallo,

ich würde gern wissen, ob man (als Fahrgast) von einem öffentlichen Verkehrsbetrieb
(z.B. Stadtwerke) Schmerzensgeld fordern kann, wenn man aufgrund
‚ruppiger‘ Fahrweise eines öffentlichen Busses Verletzungen
(keine schwer wiegenden) davon getragen hat.
Oder geht das grundsätzlich nur über einen Rechtsanwalt.

Vielen Dank.

Ben

Hallo Ben,

na da must du aber erst einmal genauer beschreiben,was du mit Unfall und „Ruppiger“ Fahrweise meinst…

Es gibt nämlich deutliche Unterschiede in der Republik…-)

Hier im Revier wird ganz anders Bus „gefahren“ als z.B. in Berlin…

Was in Berlin als „normal“ gilt,würde hier jeden Busfahrer (zumindest im ÖPNV) eine „Fette“ Beschwerde einbringen…

Gruß

Frank

Hallo,

nun ja, der Fahrer hat aus Versehen seine normale Route verlassen und
ist falsch abgebogen. Und dabei hat jemand das Gleichgewicht verloren
und hat dabei mit dem Kopf eine Seitenscheibe des Busses durchschlagen.
Es muss also ziemlich heftig gewesen sein.

Ben

Hallo Ben,

aus welchem Jahrhundert ist denn der Bus gewesen???..*wunder*…
Die heutigen Sicherheitsscheiben kannst du nromalerweise nicht mit dem
Kopf durchstoßen (wegen der Sicherheitfolie dazwischen…) da müsste dann die kinetische Energie schon so hoch sein,das auch der Bus auf der Seite liegt anschließend…
Außerdem müsste dann doch sowieso ein Ermittlungsprotokoll der Polizei vorliegen,den mit der kaputten Scheibe hätte der Bus
a) nicht weiterfahren dürfen und
b) hätte die Busgesellschaft ohnehin die Polizei gerufen wegen Klärung der Haftungsfrage.

mfg

Frank

Hallo,

aus welchem Jahrhundert ist denn der Bus gewesen???..*wunder*…

Das ist ein normaler moderner Bus der BVG (Berlin).

Außerdem müsste dann doch sowieso ein Ermittlungsprotokoll der
Polizei vorliegen, denn mit der kaputten Scheibe hätte der Bus
a) nicht weiterfahren dürfen und
b) hätte die Busgesellschaft ohnehin die Polizei gerufen wegen
Klärung der Haftungsfrage.

Ja, das ist korrekt. Die Polizei war da und der Bus konnte natürlich
auch nicht weiterfahren.
Aber da wird doch nicht automatisch über die Höhe des Schmerzensgeldes
verhandelt. Deshalb ist ja jetzt die Frage, ob man möglichst ohne Anwalt eine Entschädigung bekommen kann.

Ben

Hallo Ben,

na dann muß derjenige doch auch ein Unfall-Protokoll der Polizei erhalten haben als unmitelbar Beteiligter…
Wenn darauf der Busfahrer als „Teilnehmer A“ bezeichnet worden ist,ist die Haftungsfrage dem Grundsatz nach schon entschieden…
Wenn nicht…
Ich hätte das ganze allerdings von Anfang an einem Rechtsanwalt übergeben,den bei einem Verschulden der Verkehrsbetriebe müssen die
sowieso die gegenerischen Kosten tragen und zweitens ist ja dabei zu bedenken,das es unter Umständen noch zu Folgeschäden kommen kann…

mfg

Frank

Hallo,

aus welchem Jahrhundert ist denn der Bus
gewesen???..*wunder*…

Hat nichts damit zu tun.

Die heutigen Sicherheitsscheiben kannst du nromalerweise nicht
mit dem
Kopf durchstoßen (wegen der Sicherheitfolie dazwischen…)

Das ist thermisch behandeltes Einfach-Sicherheitsglas, also im Volksmund „Bröselglas“ genannt. Splittert in tausend Einzelteile, so wie am Pkw die Seitenscheiben.

da
müsste dann die kinetische Energie schon so hoch sein,das auch
der Bus auf der Seite liegt anschließend…

Nö.

gruß

dennis

Hallo,

nun ja, der Fahrer hat aus Versehen seine normale Route
verlassen und
ist falsch abgebogen. Und dabei hat jemand das Gleichgewicht
verloren
und hat dabei mit dem Kopf eine Seitenscheibe des Busses
durchschlagen.
Es muss also ziemlich heftig gewesen sein.

Wie bereits oben erwähnt, die Seitenscheiben sind aus Einfachglas und leicht zu zerstören. Ein leichter „Klick“ mit der Spitze des Nothammers und die Scheibe ist hin.

$4 Absatz 3 der Beförderungsbestimmungen der BVG http://www.bvg.de/tickets/tarif_aktuell_22.html sagt aus: „Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets festen Halt zu verschaffen“. Dies gilt in allen Verkehrsunternehmen.

Prinzipiell müssen die Forderungen schriftlich beim Verkehrsunternehmen gestellt werden, welchers dann mit Ihrer Rechtsabteilung und Versicherung dem zustimmt, oder eine Ablehnung erteilt.

Wenn die Person die einzige ist, die durch das Lenkmanöver stürzte, bei mehreren Personen auf Stehplätzen sieht es schlecht aus. Gleiche Situation würde aus dem Ausweichen eines nicht Vorfahrtberechtigten Pkw herrühren, da kann man aber die Folgeschäden an dritte abwälzen. (Mir schon selbst passiert, Pkw mit „Eilige Arzneimittel“ unachtsam aus Parklücke, ich reflexiv Vollbremsung und Fahrgäste stürzten)

gruß

dennis

Hallo Dennis,

auf die Idee mit dem Notausstieg wollte ich die Kiddys eigentlich nicht hinweisen…:smile:
Weil jeder Spitze Gegenstand reicht…

Das ist thermisch behandeltes Einfach-Sicherheitsglas, also im
Volksmund „Bröselglas“ genannt. Splittert in tausend
Einzelteile, so wie am Pkw die Seitenscheiben.

Aber nur bei den „Alten Notausstiegen“ …sonst könntest die ja nicht als Notausstiege benutzen…
Der Rest ist mit Folie…
Aber diese alten Notausstiege werden bis 2010 ehh verschwinden,dann sind nur noch die neuen mit der „Dichtgummi-Lösung“ zulässig…

Mfg

FRank

Wenn darauf der Busfahrer als „Teilnehmer A“ bezeichnet worden
ist,ist die Haftungsfrage dem Grundsatz nach schon
entschieden…

Moien,

von wem hast du denn den Unsinn???

Abgesehen davon halte ich es für unwahrscheinlich, daß jemand der sich vernünftig festhält bei solchem Manöver gleich durch die Scheibe fliegt, sodaß es schwierig sein dürfte gerichtlich etwas geltend zu machen. Aus gleichem Grunde ist auch längst nicht gegeben, daß die Gegenseite die Anwaltskosten übernehmen muß.

Die vorerst sinnvollste Variante dürfte sein, dßa man das Unternehmen anschreibt mit der Bitte um Entschädigung und wenns nur ne kostenlose Jahreskarte ist…

Bernd

Hallo Bernd,

das ist halt so…wer unter A im Protokoll steht,ist der „Böhse Bube“…

mfg

Frank

vergiß den Unsinn mal lieber schnell weider, denn das ist reine Erfindung und völliger Blödsinn…noch spielen Polizisten keien Richter LOL

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