Hallo,
nun ja, der Fahrer hat aus Versehen seine normale Route
verlassen und
ist falsch abgebogen. Und dabei hat jemand das Gleichgewicht
verloren
und hat dabei mit dem Kopf eine Seitenscheibe des Busses
durchschlagen.
Es muss also ziemlich heftig gewesen sein.
Wie bereits oben erwähnt, die Seitenscheiben sind aus Einfachglas und leicht zu zerstören. Ein leichter „Klick“ mit der Spitze des Nothammers und die Scheibe ist hin.
$4 Absatz 3 der Beförderungsbestimmungen der BVG http://www.bvg.de/tickets/tarif_aktuell_22.html sagt aus: „Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets festen Halt zu verschaffen“. Dies gilt in allen Verkehrsunternehmen.
Prinzipiell müssen die Forderungen schriftlich beim Verkehrsunternehmen gestellt werden, welchers dann mit Ihrer Rechtsabteilung und Versicherung dem zustimmt, oder eine Ablehnung erteilt.
Wenn die Person die einzige ist, die durch das Lenkmanöver stürzte, bei mehreren Personen auf Stehplätzen sieht es schlecht aus. Gleiche Situation würde aus dem Ausweichen eines nicht Vorfahrtberechtigten Pkw herrühren, da kann man aber die Folgeschäden an dritte abwälzen. (Mir schon selbst passiert, Pkw mit „Eilige Arzneimittel“ unachtsam aus Parklücke, ich reflexiv Vollbremsung und Fahrgäste stürzten)
gruß
dennis