im Skiurlaub stieß meine Mutter mit einem Snowboardfahrer zusammen. Die Schuld lag bei diesem Fahrer. In den folgenden 12 Tagen war an Skilaufen nicht mehr zu denken und auch nach dem Urlaub ist meine Mutter noch von Schmerzen geplagt.
Kann man für eine solche Sache Schmerzensgeld fordern? Muß diese Forderung über einen Rechtsanwalt laufen oder ist dies empfehlenswert? Wer hat Erfahrung mit ähnlichen Fällen?
klar kann man Schmerzensgeld fordern.
Empfehlenswert ist ein Anwalt auf jeden Fall, schon allein wegen der Höhe des Schmerzensgeldes ( was spricht das zuständige Gericht in ähnlichen Fällen in der Regel zu). Außerdem bieten die Haftpflichtversicherer nicht anwaltlich vertretenen Anspruchstellern grundsätzlich einen deutlich geringeres Schmerzensgeld an, als wenn der Anspruch durch einen RA vorgetragen wird.
Viele Grüße,
Bettina und Andi
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