Schmerzensgeld nach Unfall § 8 SGB VII

Hallo zusammen,
nehmen wir mal an:

„Feuerwehrmann X erleitete im Dienst der Freiwilligien Feuerwehr einen Unfall und erkrankt an Post Traumatischen Belastungsstörungen und schweren Depressionen einschl. Suizidgedanken. Nach 2 Jahren wurde dieses Ereignis als Unfall im Sinne $ 8 SGB VII anerkannt. Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf eine Rente und Schmerzensgeld ? Es ist ja schließlich ein Unfall und der Feuerwehrmann ein Unfallopfer. Wer muss für evtl. Ansprüche gerade stehen ? Was wäre eine evtl. Summe Schmerzensgeld für Feuerwehrmann X ?“

Wie sieht hier die Rechtslage aus ?

Viele Grüße

Arkas

Hallo,

tut mir leid - in dem Rechtsbereich kenne ich mich nicht gut genug aus. Mein Schwerpunkt ist das SGB II.

LG