Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Hallo

Ich hatte im Jahre 2000 einen schweren Verkehrsunfall wobei ich schwer verletzt wurde Der Fahre des anderen PKW hatte zu tief ins glas geschaut…3 Menschen sind gestorben meine beiden beine waren mehrfach gebrochen mehrere polytrauma usw etc Aber ich lebe.Jetzt bin ich 30 Jahre alt und 60% Plus „G“ Schwerbehindert ich hatte mir gleich damals einen Anwalt genommen und bekam auch von der gegnerischen Haftplicht ein wenig Schmerzensgeld.Mir wurde damals von dem Anwalt erklärt das die versicherung es probieren wird mir erst einen großen geldbetrag zu geben wenn ich mit verzicht auf folgekosten und folgezahlungen bereit erkläre oder ich akzeptiere ein geringeres Schmerzensgeld aber alles bleibt offen also meine ansprüche auf „Arbeitsplatzverlust durch meinbe behindurung“ etc bleibt bestehn.So nun meine Frage:Meine Schmerzen sind in den letzten Jahren wie ihr euch vorstellen könnt nicht besser geworden ich habe angefangen zu humpeln und muß ständig Schmerzmittel nehmen.Kann ich noch einmal schmerzengeld einklagen oder irgendwie anders Geld von der gegnerischen Haftplichtversicherung bekommen weil ich ja damals mir alles offen gehalten habe Bitte helft mir Was kann ich tun!!! Vielen dank im Voraus

hallo,

meines wissens nach hat dein anwalt damals richtig gehandelt, denn er ließ noch alle türen offen, dazu hat mir mein anwalt auch geraten und es scheint mir mehr als logisch, denn man kann kaum evtl. komplikationen im voraus erkennen bzw. ganz ausschließen.
geh zu dem gleichen anwalt und schildere deine situation, wenn es diesen anwalt aus welchen gründen auch immer nicht mehr geben sollte, geh mit deinen unterlagen zu einem anderen fachanwalt.
dir alles gute.

anne

Danke anne für deine Antwort

Hallo,
es gibt einen sog. immateriellen Vorbehalt. Wenn man auf diesen verzichtet, dann kann man keine weiteren Schäden etc. verlangen. Verzichtet man darauf nicht, kann man zukünftige Schäden und Folgeschäden durchaus noch verlangen.
Geh aber bitte zum RA. Der wird Dir sicher weiterhelfen können. Wegen der Höhe des Schmerzensgeldanspruch, der Dir damals evtl. zugestanden hätte, kannst Du ja aml auf www.schmerzensgeld.info nachschauen.
Alles gute!
Olli

Danke olli hab jetzt erst ma einen termin beim anwalt gemacht ma schaun was bei raus kommt danke du und anne habt mir sehr geholfen wenn es euch interessiert dann halte ich euch auf den laufenden hier
gruß Mario