Hallo,
ich war auf dem Fahrrad unterwegs und wurde von einem Auto angefahren. Da ich unter Schock stand und nicht mehr klar denken konnte, hat mich der Fahrer direkt ins Krankenhaus gebracht- ohne dass wir die Polizei dazugeholt haben. Es gab aber Zeugen, von denen ich die Telefonnummer hab.
Ich hab die letzten beiden Nächte kaum schlafen können und am Unfalltag nur geweint und Prellungen am Oberschenkel und Knie erlitten und bin nun 1 Woche krank geschrieben, allerdings Studentin. Meine Frage:
-
Ich hab keine Rechtsschutzversicherung. sollte ich trotzdem zu einem Anwalt gehen und Schmerzensgeld einfordern?
-
Wie stehen die Chancen Schmerzensgeld zu bekommen, wenn die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat?
Für eine Anwort bedanke ich mich schon vielmals im voraus! MfG
Hallo,
gehen Sie in jedem Fall „sofort zu einem Anwalt“. Die
Anwaltskosten muss die Versicherung des Autofahrers
bezahlen. Ohne Rechtsbeistand sind Sie gegenüber dem
Moloch Versicherung auf völlig verlorenem Posten und
werden gnadenlos über den Tisch gezogen.
Es steht Ihnen ganz bestimmt Schmerzensgeld zu. Die
Frage ist nur wie viel.
mfg
Walter Dettinger
Hallo,
ich war auf dem Fahrrad unterwegs und wurde von einem
Auto
angefahren. Da ich unter Schock stand und nicht mehr
klar
denken konnte, hat mich der Fahrer direkt ins
Krankenhaus
gebracht- ohne dass wir die Polizei dazugeholt haben.
Es gab
aber Zeugen, von denen ich die Telefonnummer hab.
Ich hab die letzten beiden Nächte kaum schlafen können
und am
Unfalltag nur geweint und Prellungen am Oberschenkel
und Knie
erlitten und bin nun 1 Woche krank geschrieben,
allerdings
Studentin. Meine Frage:
- Ich hab keine Rechtsschutzversicherung. sollte ich
trotzdem
zu einem Anwalt gehen und Schmerzensgeld einfordern?
- Wie stehen die Chancen Schmerzensgeld zu bekommen,
wenn die
Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat?
Für eine Anwort bedanke ich mich schon vielmals im
voraus! MfG
Hallo, kann ich leider auch nicht helfen - das kann nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Meine Anwältin hatte mich vor ein paar Jahren wg. eines Unfalls sehr gut beraten.Der Unfall wurde auch nicht von der Polizei aufgenommen.Frau Kaschube rief nur bei der Gegenversicherung an und vereinbarte das Schmerzensgeld.Prellungen und ein angebrochener Finger verursachten 3000 Euro Schmerzensgeld.
Wichtig ist, das Du das Nummernschild oder die Versicherung und den Namen des Verursachers kennst.
Meine Anwältin findest Du im Internet unter : www.dresden-anwalt.de
Viele Grüße und gute Besserung !
0351/815050 ist die Telnr. ruf einfach mal an und frag nach.Und mach Dir dann keine Gedanken mehr.
hallo strato*84,
du brauchst keinen anwalt. dein fahrrad ist bestimmt auch beschädigt. du musst dich an die versicherung des verursachers wenden. (falls dieser es noch nicht getan hat) die polizei würde ich nur einschalten wenn der fahrer des wagens nicht eingesteht bzw. wenn er wirklich nicht alleine schuld hat ec. zur polizei kannst du natürlich auch noch jetzt gehen und den unfall melden mit körperverletzung. zeugen sind hierbei hilfreich zur unfallklärung.
bei körperverletzungen im straßenkehrer haben versicherungen standartsätze (z.b. gehirnerschütterung meist 200€)
es kommt dabei nur auf die verletzungsart an. berufsstand ist unwichtig lediglich die verletzungsart.
gute besserung
Vielen Dank schonmal für die ganzen Antworten. Ihr macht mir Mut. Ich habe vorhin bei dem Halter des KfZ angerufen. Das Auto war ein Taxi und der Halter weicht von dem Fahrer ab. Ich wollte nachfragen, ob der Halter den Unfall mittlerweile angezeigt hat. Der hat mich daraufhin angemeckert, dass ich ja vor das Auto gesprungen wäre und Schuld wäre. Unglaublich, ich dachte wirklich ich höre nicht richtig. Die Versicherung hat er natürlich nicht informiert und wollte sie mir nicht mitteilen.
Zum Glück kann man die ja an offizieller Stelle erfragen, was ich nun getan habe. Werde dann morgen dort dirket anrufen und den Unfall melden.
Bezüglich des Schmerzensgeldes sind meine Zweifel nun natürlich gewachsen, ob es sich überhaupt lohnt, Ansprüche zu stellen, wenn die so vehement alles bestreiten…
Falls ihr mir noch irgendwas raten könnt, bin ich euch total dankbar…
Vielen Dank schonmal für die ganzen Antworten. Ihr macht mir Mut. Ich habe vorhin bei dem Halter des KfZ angerufen. Das Auto war ein Taxi und der Halter weicht von dem Fahrer ab. Ich wollte nachfragen, ob der Halter den Unfall mittlerweile angezeigt hat. Der hat mich daraufhin angemeckert, dass ich ja vor das Auto gesprungen wäre und Schuld wäre. Unglaublich, ich dachte wirklich ich höre nicht richtig. Die Versicherung hat er natürlich nicht informiert und wollte sie mir nicht mitteilen.
Zum Glück kann man die ja an offizieller Stelle erfragen, was ich nun getan habe. Werde dann morgen dort dirket anrufen und den Unfall melden.
Bezüglich des Schmerzensgeldes sind meine Zweifel nun natürlich gewachsen, ob es sich überhaupt lohnt, Ansprüche zu stellen, wenn die so vehement alles bestreiten…
Falls ihr mir noch irgendwas raten könnt, bin ich euch total dankbar…
Hallo Strato,
Schmerzensgeld kannst du nur bekommen, wenn du eine Anzeige gemacht hast. Du kannst aber immer noch zur Polizei gehen und den Autofahrer anzeigen, wenn du das Kennzeichen oder ähnliches hast. Wenn du Ihn dann Anzeigst wird das geprüft und dann entschieden. du kannst aber auch zum Anwalt gehen, dafür kannst du beim Gericht eine Gerichtskostenbeihilfe beantragen.
die Chancen stehen dann gut! Man muss auch gucken ob er Fahrerflucht begangen hat, oder sich aus dem Staub gemacht hat, dann stehen die Chancen noch besser.
MFG
Composer94
Hallo Strato*84,
so wie Du das schilderst hat der Autofahrer ja voraussichtlich Schuld. Wenn dem so ist dann hast Du ihm gegenüber auch entsprechende Ansprüche. Du solltest auf jeden Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen und ihm die Situation schildern. In diesem Fall wäre die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs das Dich angefahren hat zuständig. Dazu brauchst Du den Namen des Fahrers und möglichst das amtliche Kennzeichen vom Auto. Die Zeugen sind sehr wichtig. Also mit den Infos wird der Anwalt schon etwas anfangen können. Gerade bei körperlichen Schäden ist da der Rechtsanwalt wichtig, wer weiß was eventuell noch nachkommt. Falls auch etwas am Fahrrad oder an Deiner Kleidung kaputt ist, auch dafür kann er Ansprüche anmelden. Die Kosten für den Rechtsanwalt übernimmt auch bei entsprechender Schuld die gegnerische Kfz-Versicherung. Hast Du auch eine (Teil)Schuld kann der Anwalt Dir das gleich sagen, tlw. gibt es auch Quotelungen. Also, Rechtsanwalt aufsuchen und den Hergang schildern und sehen was der dazu sagt. Ich wünsche Dir gute Besserung und viel Erfolg beim weiteren Handeln. Viele Grüße
Roland
Hallo,
in solch einem Fall kann ich nur folgenden Hinweis geben:
- Zum Amtsgericht an Deinem Wohnort gehen und einen Beratungsgutschein beantragen.
- Nach Bewilligung des Beratungsgutscheines zu einem Fachanwalt für Verkerhsrecht gehen und Beraten lassen.
Die Beratung wird vom Amtsgericht gezahlt (nur wenn man finanziell nicht in der Lage ist!).
Gemeinsam mit dem Anwalt das „Für“ und „Wider“ besprechen!
Bei Schmerzensgeld ist es in Deutschland immer so eine Sache, da ist meistens nicht viel zu holen. Aber es kommt auch auf die Rechtslage (Schuldfrage)an! Soviel wie ich weis, ist bei Personenschaden immer die Pokizei hinzu zu holen. Aber wie gesagt in diesem speziellen Fall würde ich mir anwaltlichen Rat einholen!
Mit freundlichen Grüßen
gotte
Hallo nochmal,
du brauchst einen Fachmann, ich würde nichts selber machen.Da macht man mehr falsch als gut.Ruf einen Anwalt an und laß Ihn bzw. sie das machen.Die kennen sich besser aus und wissen was zu tun ist.Und anrufen kostet nichts.
bye
Hallo, tut mir echt leid aber kann zu deiner Anfrage
leider keine Antwort geben. Gruß Eicher1