Schmerzensgeld => Platzwunde + Morddrohung

Ich (20) wurde vor knapp einem Jahr von meiner Schwester (22) angegriffen, sie hat mir einen Gürtel über den Kopf gehauen, dabei zog ich mir eine ca. 2 cm lange Platzwunde zu, die im Krankenhaus geklebt werden musste.

Zuvor hat meine Schwester noch eine Morddrohung und sämtliche Beleidigungen ausgesprochen, die ich mit dem Handy glücklicherweise aufgenommen habe.

Jetzt habe ich einige Fragen:

1.) Nach welcher Zeit verjährt das ganze?
2.) Kann ich mit Schmerzensgeld rechnen?
3.) Wenn ja mit wie viel ca. ?
4.) Wie läuft das ganze ab? Ich denke mal um eine Anzeige komme ich nicht rum, die Beweise kann ich abgeben, muss ich mir für das Fordern von Schmerzensgeld einen Anwalt holen?

Hallo Domitz,

also eine Strafanzeige musst Du nicht einlegen. Das ist keine Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch. Einen Anwalt brauchst Du auch nicht unbedingt. Wäre aber ratsam, weil der in einem Konflikt zwischen geschwistern wohl doch etwas objektiver ist.
Schmerzensgeld ist grundsätzlich drin. Das müsste deine Schwester dann aus eigene Tasche zahlen. Zur Höhe kannst Du Dich beispielsweise auf www.schmerzensgeld.info informieren. Soweit es sich nur um eine Platzwunder am kopf handelt, dürfte das Schmerzensgeld etwa zwischen 200 und 800 EUR liegen. Je nach Fall…

Hoffe, das hilft dir weiter.
Olli

Hallo, erstmal vielen lieben Dank für diese schnelle und ausführliche Antwort :smile:

Wenn ich weder einen Anwalt einschalte, oder Strafanzeige stellen würde, könnte ich ihr einfach die Forderung auf Schmerzensgeld stellen und sie müsste mir das dann (außergerichtlich) geben, oder wie läuft das ganze ab?

Und wie schaut das aus, habe gehört, dass man eine solche Anzeige noch nach 5 Jahren stellen kann, also dass es dann noch nicht „verjährt“ ist.

Vielen Dank :smile:

Theoretisch ja. Nur die Bereitschaft, Dir das Geld freiwillig zu geben dürfte dann doch sehr gering sein. Mehr „Zug“ hat die Sache natürlich mit nem Anwalt. Musst ihr halt dann etwas Gas geben und androhen, dass Du zum Anwalt gehst oder zur Staatsanwaltschaft. Versuchen kannst Du es ja…
Olli