Schmerzensgeld/Rente bei Unfallspätfolgen

Im Jahre 1991 hatte Herr A im Alter von 21 Jahren einen unverschuldet schweren Verkehrsunfall.
Dabei erlitt Herr A schwere Verletzungen
an verschiedenen Gelenken und Knochen:
Ausriss (Trümmerbruch) linke Hüftpfanne, Fraktur linkes
Schultergelenk mit Teilversteifung, Fraktur linkes Ellenbogengelenk
mit Teilversteifung, Kniescheibentrümmerfraktur, doppelte Fraktur des
linken Sprunggelenkes, fraktur rechte Großzehe.
es folgten mehrere Op und 5 Monate Krankenhaus.
1993 wurde ihm dann neben dem Verdienstausfall ein
„vorläufiges Schmerzensgeld“ von 35000 DM zugestanden, da mögliche Spätfolgen nicht absehbar waren, die aber schon damals prognostiziert wurden.

Aber in den daraufolgenden Jahren stellte sich eine dauerhafte
Schwerbehinderung (50% ohne Merkzeichen)
heraus. Die Versicherung hat davon bisher keine Kenntnis.
Jetzt ist Herr A in seiner Beweglichkeit stark eineschränkt
nimmt häufig Schmerzmittel und hat erheblich mit Spätfolgen zu kämpfen:

Arthrose im Hüftgelenk mit ständigen Entzündungen
Hüft- und Beckenschiefstand
Beinlängenverkürzung
Wirbelsäulenkrümmung
Bandscheibenvorfall
Schmerzen komplette linke Rumpfhälfte

Die Frage lautet:
Steht Herrn A eine monatliche Rente zu bzw. Schmerzensgeld
oder sogar beides? Und wie hoch könnte das ausfallen?
Die behandelnden Ärzte bescheinigen Herrn A sogar eine drohende weitere OP mit
künstlichem Hüftgelenk. Herr A ist jetzt 41 Jahre alt und hat große Angst vor weiteren Komlikationen.

Die Frage lautet:
Steht Herrn A eine monatliche Rente zu bzw. Schmerzensgeld
oder sogar beides? Und wie hoch könnte das ausfallen?
Die behandelnden Ärzte bescheinigen Herrn A sogar eine
drohende weitere OP mit
künstlichem Hüftgelenk. Herr A ist jetzt 41 Jahre alt und hat
große Angst vor weiteren Komlikationen.

die frage nach weiteren ansprüchen aus dem vorfall beurteilt sich hauptsächlich nach dem damaligen urteilstenor. bei 35000 dm gehe ich einfach mal davon aus, dass es zu einer gerichtlichen entscheidung gekommen ist ?!

ist im tenor die feststellung zu finden, dass künftige schäden aus dem vorfall zu ersetzen sind, dann bestehen gute chancen, weitere schadensposten geltend zu machen, die damals noch nicht ersichtlich waren.
falls diese feststellung fehlt, liegt ein anwaltsverschulden vor und die ansprüche sind wegen verjährung nicht durchsetzbar.