Schmerzensgeld-/Teilrentenanspruch

Hallo liebe Wissenden!

Angenommen ein Patient stürzt in einem Krankenhaus auf einem nassen Flur auf dem Weg von einer Bahandlung zu seinem Zimmer und zieht sich dadurch eine Verletzung zu die, durch das Hinzutreten einer bakteriellen Infektion, zu einer dramatischen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes führt.
Hat der Patient dann Anspruch auf Teilrente oder Schmerzensgeld?
Wem gegenüber muß er diese geltend machen?

Durch den Sturz wird die Geschichte ja schonmal zu einem Berufsgenossenschaftsfall. Muss der Patient gegen die BG klagen, oder kommen seine Ansprüche von selbst zur Geltung? Oder muß sich der Patient mit der Frage auseinander setzen ob die Infektion bereits vorher bestand und sich mit dem Krankenhaus (bzw. dessen Versicherung) auseinander setzen?

Ich vermute ja ma, dass der Patient sich nur an die BG wenden muss da diese ja wegen dem Sturz für ihn zuständig ist und diese sich dann mit Krankenhaus/Versicherung streiten kann wenn sie es für angebracht hält. Oder sehe ich das falsch?

Gibt es irgendwelche festen Sätze was Schmerzensgeld angeht?
Ich meine jede OP ist ja eine psychische und physische Belastung für den Patienten. Die Einschränkung seiner Lebensgewohnheiten durch die lange Behandlungsdauer und die körperlichen Einschränkungen die danach wahrscheinlich noch bestehen werden ja ebenso.
Gibt es für Patienten bei einem solchen Fall irgendwelche Entschädigungen wenn sie wärend/wegen der langen Behandlungsdauer ihren Job verlieren?

Um den Fall ein wenig zu präzisieren:
Ein Patient wird wegen einer Beinverletzung operiert. Einige Tage nach der OP stürzt er auf dem nassen Flur , als er von der Physiotherapie zurück zum Zimmer will. Ohne OP können die Ärzte keine Diagnose stellen und so muss der Patient ein zweites mal operiert werden. Bei dieser 2.OP werden Bakterien in der Wunde festgestellt und der Patient muß aufgrund dieser Tatsache insgesamt 7 mal operiert werden (und eine 8 OP sehr wahrscheinlich). Seine Arbeitsunfähigkeit, die normalerweise ein knappes halbes Jahr gedauert hätte zieht sich über ein ganzes Jahr und der Patient ist an seinem Bein grob entstellt.

Hoffe dass ich die Geschichte halbwegs nachvollziehbar geschildert habe und man die ein oder andere Frage beantworten kann.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß Marco

Hat der Patient dann Anspruch auf Teilrente oder

Rente ? Wieso denn Rente ?

Schmerzensgeld?

Das schon eher.

Wem gegenüber muß er diese geltend machen?

Gegenüber dem Krankenhaus.

Durch den Sturz wird die Geschichte ja schonmal zu einem
Berufsgenossenschaftsfall.

Wieso das denn ? Die BG ist nur für Arbeitsunfälle zuständig.

klagen, oder kommen seine Ansprüche von selbst zur Geltung?

Das hängt davon ab, welche ansprüche erhoben werden. Eine Rente bekommt man nicht automatisch.

Hat der Patient dann Anspruch auf Teilrente oder

Rente ? Wieso denn Rente ?

Ist bei meiner Schilderung nicht ganz so eindeutig: Der Patient ist durch diese ganze Geschichte (zumindest temporär) in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt und arbeitet als Servicetechniker, was eine gute Beweglichkeit voraussetzt.

Schmerzensgeld?

Das schon eher.

Wem gegenüber muß er diese geltend machen?

Gegenüber dem Krankenhaus.

Durch den Sturz wird die Geschichte ja schonmal zu einem
Berufsgenossenschaftsfall.

Wieso das denn ? Die BG ist nur für Arbeitsunfälle zuständig.

Stimmt! Dadurch dass der Patient sich auf dem direkten Weg von einer Behandlung zum Zimmer befand als sich der Unfall ereignete ist die BG des Krankenhauses für ihn zuständig. Das zählt in diesem Fall wohl so, als wäre der Patient wäend seines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus „Angestellter“ des selbigen.

klagen, oder kommen seine Ansprüche von selbst zur Geltung?

Das hängt davon ab, welche ansprüche erhoben werden. Eine
Rente bekommt man nicht automatisch.

Danke für die Antworten!

Gruß Marco

in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt und arbeitet als
Servicetechniker, was eine gute Beweglichkeit voraussetzt.

Rente gibt es erst, wenn die Arbeitsfähigkeit nicht mehr hergestellt werden kann. Vorher gibt es Heilbehandlung und evt. Reha.

seines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus „Angestellter“
des selbigen.

Mit dieser Auffassung stehst Du wohl ziemlich alleine da. Wenn Du beim Einkauf in einem Geschäft hinfällst, bist Du doch auch nicht „Angestellter des selbigen“ und wirst von deren BG verarztet.

Hiho!

Nochmals kurz zu dieser Aussage:

seines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus „Angestellter“
des selbigen.

Mit dieser Auffassung stehst Du wohl ziemlich alleine da. Wenn
Du beim Einkauf in einem Geschäft hinfällst, bist Du doch auch
nicht „Angestellter des selbigen“ und wirst von deren BG
verarztet.

mir fällt es schwer nicht mit Schimpfworten um mich zu schmeissen, welche zum Ausdruck bringen dass hier jemand seine Inkompetenz hinter unpassenden Vergleichen/Behauptungen zu verbergen versucht…

Die „Auffassung“ dass ein Patient, der sich stationär in einem Krankenhaus aufhält und sich dort auf dem Weg von einer verordneten Behandlung zu seinem Zimmer befindet, über der Berufsgenossenschaft des Krankenhauses versichert ist, ist keine Auffassung, sondern eine Tatsache!!! Somit ist der Sturz in diesem Fall wie ein Arbeitsunfall zu werten.
Mag sein dass Du es nicht so sehen willst, aber die Berufsgenossenschaft sieht es so und die wird wohl mehr Ahnung bezüglich ihrer Pflichten haben als Du, oder?

Gruß Marco

Hallo,
ianal.
Aber es schießt mir durch den Kopf, dass wenn eine Berufsgenossenschaft sowohl Arbeitsunfälle als auch Unfälle im Haus durch Besucher versichert, keineswegs ein Unfall im Haus durch Besucher auch automatisch ein Arbeitsunfall ist. Das hat imho doch absolut nichts damit zu tun, wer nun zahlt.
Immerhin gibt es vom ADAC auch eine Auslandskrankenversicherung, und die macht einen Krankheitsfall im Ausland ja auch nicht automatisch zu einem Verkehrsunfall.
Gruß
loderunner

Hiho!

Wer ist

ianal.

?

Aber es schießt mir durch den Kopf, dass wenn eine
Berufsgenossenschaft sowohl Arbeitsunfälle als auch Unfälle im
Haus durch Besucher versichert, keineswegs ein Unfall im Haus
durch Besucher auch automatisch ein Arbeitsunfall ist. Das hat
imho doch absolut nichts damit zu tun, wer nun zahlt.

Es ging auch niemals um einen Besucher, sondern um einen stationären Patienten, der sich auf einem verordneten Weg im Krankenhaus befand.

Immerhin gibt es vom ADAC auch eine
Auslandskrankenversicherung, und die macht einen
Krankheitsfall im Ausland ja auch nicht automatisch zu einem
Verkehrsunfall.

Schön für den ADAC, interessiert aber in dem Fall nun garnicht.
Wenn Du mit deinem Auto auf dem Weg zur Arbeit verunglückst und ins Krankenhaus musst zahlt für deinen Krankenhausaufenthalt weder deine KFZ-Versicherung, noch deine Krankenversicherung sondern die Berufsgenossenschaft die Krankenhausrechnung. Und einen ähnlichen Schutz hat man als Patient auch im Krankenhaus! Ich wusste das auch nicht bis ich selber betroffen war. Das ist keine Vermutung, oder eine Hoffnung, oder eine Erwägung, oder ein Wunsch, oder eine Einbildung, ES IST EINE TATSACHE!!!

Nur ärgerlich dass ausser dieser unnötigen Diskussion nichts bei der Frage rumkam. Naja, zumindest wissen jetzt ein paar mehr Leute dass man auch im Krankenhaus einen BG-Schutz geniesst…

Gruß Marco

Hallo,

Wer ist

ianal.

?

I Am Not A Lawyer (http://de.wikipedia.org/wiki/Ianal#I)

Es ging auch niemals um einen Besucher, sondern um einen
stationären Patienten, der sich auf einem verordneten Weg im
Krankenhaus befand.

Deshalb ist er ja trotzdem nicht dort angestellt. Auch nicht auf dem Weg zum Arbeitsplatz.

Und einen ähnlichen Schutz hat man als
Patient auch im Krankenhaus! Ich wusste das auch nicht bis ich
selber betroffen war. Das ist keine Vermutung, oder eine
Hoffnung, oder eine Erwägung, oder ein Wunsch, oder eine
Einbildung, ES IST EINE TATSACHE!!!

Na, ist doch kein Problem. Dann schreib halt Deine Quelle hier rein.

Ich weiß nicht, ob Dir bewußt ist, wo genau die Differenz hier im Thread liegt: es geht nicht darum, ob die BG das bezahlt. Es geht ausschließlich um den Begriff Arbeitsunfall.

Naja, zumindest wissen jetzt ein paar
mehr Leute dass man auch im Krankenhaus einen BG-Schutz
geniesst…

Das ist doch ein ganz anderes Thema.

Gruß
loderunner