Hallo. Weiss hier jemand ob Schmerzensgeld, egal ob als Opfer oder aus einem Arzthaftungsprozess, auf Grundsicherung angerechnet werden darf?
Das Sozialgericht BaWü hat zugunsten des Klägers entschieden, ist allerdings von 2010:
Schmerzensgeld und die Erträge daraus bleiben bei der Berechnung von Sozialhilfeleistungen regelmäßig anrechnungsfrei.Zum Nachweis von Vermögen aus Schmerzensgeld bei gemischter Schmerzensgeld- und Schadenersatzzahlung. - Sozialgericht Karlsruhe ramses90
Hallo. Ich danke Dir