Hallo,
Eine Bekannte von mir, die Sozialhilfeempfängerin ist, wurde als Fussgängerin von einem PKW überfahren und sitzt jetzt im Rollstuhl.
Von der Versicherung wird sie Schmerzensgeld bekommen.
Frage: Wieviel von dem Geld kann sie für sich verwenden?
Wie geht das Sozialamt damit um?
Gruß
KH
Hallo Karl-Heinz,
im vorliegenden Fall dient das Schmerzensgeld nicht dem Ausgleich eines Vermögensschadens, sondern dem Ausgleich eines Personenschadens. Es ist daher beim Sozialhilfebezug nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Es ist ebenfalls nicht als Vermögen einzusetzen, die Verwertung als Vermögen gilt (vollkommen unabhängig von der Höhe des Schmerzensgeldes) stets als Härtefall.
Fazit: Das Schmerzensgeld darf bei der Sozialhilfe keine Berücksichtigung finden, sie kann das Geld komplett für sich verwenden.
Liebe Grüsse
Holger von oben
Hi @ all!
Voraussetzung ist natürlich, dass es sich tatsächlich nur um Schmerzensgeld für den Personenschaden und nicht auch um Verdienstausfall handelt. Oft wird beides (z. B. 50.000 Euro für Personenschaden, 25.000 Euro für entgangenen Lohn) zusammen verhandelt und auch gerichtlich festgesetzt. Einen ähnlichen Fall hatte ich jetzt in der Praxis.
By Turtle
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