Hallo zusammen,
ich habe folgenden, natürlich rein abstrakten Fall. Gehen wir mal davon aus ein Polizeibeamter wird im Rahmen des Dienstes (hier: Festnahme einer gesuchten Person mit anschließendem Widerstand) verletzt. Es kommt durch den Widerstand zu einem Bruch des kleinen Fingers, welcher im Rahmen einer OP mit Schraube und Draht fixiert werden muss. Des Weiteren wird dem Beamten mitgeteilt, dass eine kleine Bewegungseinschränkung des oberen Glieds bleiben wird. Krankschreibung ca. 2 Monate.
Nun ist der Festgenommene / Verursacher vermutlich Sozialhilfeempfänger und der Beamte besitzt eine Rechtschutzversicherung mit 150 EUR Selbstbeteiligung.
Macht es für den Polizeibeamten Sinn Schmerzensgeld einzufordern / einzuklagen ?