Hallo,
wenn jemand wegen eines Verbrechens einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Täter hat, dieser aber zahlungsunfähig ist, wie kommt das Opfer dann zu seinem Geld?
Vor allem, wenn das Opfer wegen seines entstandenden Schadens anderweitig zu einem Berufsabschluss kommen musste als auf dem normalen Weg im Betrieb und zur Ermöglichung zu überhaupt einem Abschluss ein hoher Kredit aufgenommen werden musste, den man nicht gebraucht hätte, wäre die Tat niemals entstanden, weil man dann ja auf normalem Wege seinen beruflichen Weg hätte gehen können?!?
Hallo, ich bin auf diesem Gebiet kein Experte, aber ich glaube, dass man in diesem Fall sich mal mit dem Weissen Ring in Verbindung setzen sollte.
Die betreiben Opferhilfe.
Mehr weiß ich nicht dazu.
Viel Erfolg!!
Gruß AK
Hallo,
die Frage ist, hast Du bereits ein Urteil? Aus einem Urteil könntest Du 30 Jahre lang vollstrecken und kannst dann hoffen, dass der Täter irgendwann einmal noch mal zu Geld kommt.
Aktuell sieht es schlecht aus. Wenn der Täter zahlungsunfähig ist, zahlt kein anderer. Sorry!
Viele Grüße
Um eine korrekte AW zu erhalten sollten sie sich an den „Weißen Ring“ wenden, der auf solche Dinge spezialisiert ist! Viel Erfolg!
Sorry, aber diese Frage ist nicht zu beantworten, weil…
- Ich brauche ein Auto - welches soll ich kaufen? Sooo eine Frage ist das - vollkommen unkonkret.
- Sind rechtliche Fragen etwas für einen Anwalt und nicht für dieses Forum. Schon aus rechtlichen Gründen darf hier niemand was dazu sagen.
Viel Erfolg weiterhin!
Harry
Hallo Saphira-Drache,
leider kann ich dazu nichts sagen.
LG
Ich fürchte, wenn nichts zu holen ist sieht es schlecht aus mit Schnerzendgeld oder Schadensersatz. Auf jeden Fall die Klage einreichen um den Anspruch zu sichern.
Viel Erfolg