Schmerzensgeld vs. § 104 SGB VII

Hi !

Sachverhalt:
Im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe im Baubereich (Ausschachten eines Grabens) kommt es bei einem Helfer zu einem Unfall. Bei diesem erleidet der Helfer diverse Knochenbrüche und muss notärztlich versorgt werden. Im Anschluss wird er im Krankenhaus mehrfach operiert. Die Kosten für sämtliche Heilbehandlungen (OP, Krankengymnastik, Reha) werden von der BG Bau übernommen.
Nun soll wegen des Unfalls auch noch Schmerzensgeld bei der Haftpflichtversicherung der Bauherren (Privathaftpflicht, keine Bauherrenhaftpflicht) geltend gemacht werden. Die Versicherung verweist in Ihrem ablehnenden Schreiben auf § 104 SGB VII.

Fragen:
Ist der Verweis auf das SGB VII bei Schmerzensgeldforderungen richtig?
Was gilt nach § 104 Abs. 1 S. 1 als „Personenschaden“?
Für mich gelten als Personenschaden die Knochenbrüche. Das Schmerzensgeld hat doch aber noch ganz andere Funktionen. Und diese sind doch mit dem „Personenschaden“ nicht identisch.?
Wird Schmerzensgeld nach § 828 BGB gezahlt?

BARUL76

PS: Auf Grund meiner steuerrechtlichen Ausbildung kann ich zwar Gesetze lesen, kenne allerdings die Zusammenhänge im Versicherungsrecht nicht.

Hallo,

für Bauhelfer schließt man aus genau diesem Grund eine Bauhelfer Unfallversicherung ab!

Schmerzensgeld ist da eher nicht angezeigt.

Die BG zahlt den Schaden - das sind die Kosten.

Nach 104 SGB VII werden weitergehende Verpflichtungen nur bei Vorsatz geleistet! Dann aber vomm Auftraggeber, weil jeglicher Versicherungsschutz ausgeschlossen scheint, oder es wird über Regress abgewickelt!

Nach BGB muss dem Bauherrn ein Verschulden angelastet werden. Das kann ich anhand der bekannten Fakten nicht erkennen oder beurteilen. Wäre aus meiner Sicht auch eher fraglich, ob ein solcher Nachweis gelingt!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

hallo Baru
hier solltest Du ins Rechtsboard gehen.
das ist eine Rechtsfrage und mehr für einen RA. (Rechtsaauskunft)
Grüße
Raimund

danke, ich wechsel ins Rechtbrett

hallo Baru
hier solltest Du ins Rechtsboard gehen.

na denn versuch ich dort mal mein Glück.

BARUL76