Schmerzensgeld wegen Beamtenbeleidigung

Der liebe Staat
versucht grad das leben von Susi kaputt zu machen, sie baut
sich das Leben auf ist seit 2 Jahren auf der Suche nach einer
Ausbildung und jetzt kurz davor, nach 100 von Absagen.

Die gute Susi hat kein Problem mit dem Staat, sondern eher mit sich selber:
-Sie ist offenkundig nicht in der Lage ihren Drogenkonsum so zu steuern, dass sie sich jederzeit unter Kontrolle hat,
-Sie kennt das Wort „Selbstkritik“ wahrscheinlich nicht und überdenkt ihr eigenes Handeln auch nicht, sondern sucht Fehler lieber bei anderen.

Eventuell sollte Susi mal langsam erwachsen werden, denn wenn nicht könnte es tatsächlich unangenehm werden, wenn sie es auf einen Prozess ankommen lässt, wobei es zu einem zivilen und einem strafrechtlichen Prozess kommen könnte, die sie wohl beide verlieren würde.
Und wenn es hier zu mehr als einem Eintrag in das Erziehungsregister der heranwachsenden Susi kommt könnte sie selbst sich einiges verbaut haben.

Gruß Andreas

Hallo!

Meiner Meinung nach, und fuer die Damen und Herren die
anfangen wollen mit „zum Glueck ist Deine Meinung nicht die
einzige blah blah“ auch die einer zukuenftigen
Rechtsanwaeltin, ist der Ausdruck „Scheiss Zivil-Bullen“ nicht
konkretisiert genug um ein Schmerzensgeld zu rechtfertigen.

Du sprichst hier die Frage an, ob eine Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung so ohne weiteres möglich ist. Wenn ich sage „Alle Zivlbullen sind Schweine“ ist das sicherlich kaum eine Beleidigung sämtlicher Zivilbullen. Das Problem ist aber in dem Moment perfekt, indem ich mich vor einen Polizisten stelle und ihn in einer derartigen Weise anspreche. Dann ist nicht mehr fraglich wer gemeint ist und ich beleidige eben diesen Beamten.
Dass das so ist, zeigt ja auch die Veurteilung, die Susi im Strafverfahren schon kassiert hat.
Dein Einwand, dass es dafür kein Schmerzensgeld geben könne, kam mir allerding auch ziemlich schnell. Also ich muss sagen, dass ich bei dieser Art der Beleidigung auch so meine Zweifel daran habe, ob hier in immaterieller Schaden zu ersetzen ist. Von daher hier auch nochmal der Hinweis auf die Möglichkeit der Beratungshilfe.

Gruß,

Florian.

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Du sprichst hier die Frage an, ob eine Beleidigung unter einer
Kollektivbezeichnung so ohne weiteres möglich ist.

Nicht direkt. Es geht nicht um die Menge der Personen die gemeint ist, sondern ob diejenige Aussage jemanden direkt anspricht.

Die Aussage „Ihr Scheiss Zivilbullen“ ist einfach ungeeignet um jemanden persoenlich anzugreifen, genausowenig wie die Aussage „Ihr Scheiss Jurastudenten“ geeignet ist hier jemand bestimmten zu beleidigen :wink:

Dass das so ist, zeigt ja auch die Veurteilung, die Susi im
Strafverfahren schon kassiert hat.

Ja klar, weil ja auch jeder Anwalt aehm Fall derselbe ist :wink:

Hallo!

Die Aussage „Ihr Scheiss Zivilbullen“ ist einfach ungeeignet
um jemanden persoenlich anzugreifen

Auch mit 'nem :wink:dahinter wird’s nicht richtiger. Wenn zwei Polizisten vor mir stehen und ich denen zurufe „Hey Ihr Scheissbullen“ ist das natürlich eine Beleidigung dieser beiden Personen.

Gruß,

Florian.

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Auch mit 'nem :wink:dahinter wird’s nicht richtiger. Wenn zwei
Polizisten vor mir stehen und ich denen zurufe „Hey Ihr
Scheissbullen“ ist das natürlich eine Beleidigung dieser
beiden Personen.

  1. Ist es richtig, vergleiche diverse Faelle in denen so entschieden worden ist. Bitte informiere Dich bevor Du schlaubergerst (tue ich grundsaetzlich und lieg trotzdem noch oft genug daneben)

  2. Ist die Darstellung mir viel zu ungenau um hier so wie Du genau zu sagen was vorgefallen ist, meine Glaskugel ist dummerweise gerade bei der 100000 Weissagungen inspektion.

  3. Bitte ich Dich, nicht zusammengereimten Sachverhalt und falsches Rechtsverstaendnis zu vermischen und mir das auch noch vorzuschlaubergern.

Mit Smiley: :wink:

Hallo,
(ich bin nur ein Laie; keine Gewähr für irgendwas.)
Susi sollte diese Vorderung der GdP nicht zu sehr auf die
leichte Schulter nehmen. Evt. hilft dies hier der Susi weiter:

http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx…

http://www.123recht.net/Beamtenbeleidigung-Schmerzen…

http://www.presseportal.de/polizeipresse/p_story.htx…

Danach scheint es möglich zu sein, nach einer Beleidigung
Schmerzensgeld zu verlangen (bzw. dann einzuklagen).

Susi sollte sich möglicherweise konkreten juistischen Rat vor
Ort einholen. Wenn dafür nicht genug Geld vorhanden ist, gibt
es den erwähnten Beratungsschein oder (in der Stadt in der ich
lebe) eine öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA). Die könnten Susi
beraten (und gegebenenfalls auch Akteneinsicht beantragen).
Kostet 10,- € (bzw. nur 5). Die ÖRA vertritt aber meines
Wissens nach niemanden vor Gericht. (Einkommensnachweis (!)
und alle Unterlagen dann dahin mitnehmen.)

Dann wünscht irgendwasisjaimmae der Susi viel Glück, dass die
Gegenseite mit der Vorderung nicht „durchkommt“.

Hallo,
sorry, dass ich einen Link doppelt gepostet habe. Eigentlich wollte ich diesen weitergeben:

http://www.123recht.net/Beleidigung__f85756.html

Grüße, i.

Die Fragen bleiben

Und ich gehe davon aus, dass ein
Zivilist, der beleidigt wird, ebenfalls ohne anwaltliche Hilfe
die Adresse des Täters bekommen würde, richtig?

Nein, die würde nur sein Anwalt bekommen, wenn er
Akteneinsicht nimmt.

Dann muss ich doch meine Frage wiederholen, wie die Gewerkschaft an die Daten der Täterin gekommen ist.

Entweder ist die Gewerkschaft doch bereits anwaltlich tätig geworden und hat Akteneinsicht genommen. Dann frage ich mich, ob der Gewerkschaftsanwalt auch als solcher auftritt. In der ursprünglichen Darstellung hieß es nur, der Brief mit der Schmerzensgeldforderung käme von der Gewerkschaft.

Oder die Gewerkschaft hat die Daten „auf dem kleinen Dienstweg“ erhalten. Dann würde sich der Verdacht einer unrechtmäßigen Datenweitergabe erhärten.

Wenn ich was übersehen haben sollte, sagt es mir. Aber dem Anschein nach hat hier ein beleidigter Polizist offenbar mehr Möglichkeiten als ein Zivilist.

Gruß
Ultra

Hallo

Ja ok da hat die liebe Susi was mit Staat und Gewerkschaft verdreht. Leider machen Sie ja keine fehler und wollten nie Ihre Grenzen wissen. So hab ich dies aus Ihrem Text entnommen.
Das war jetzt die einziegste Aufälligkeit von Susi und es ist schon sehr schmerzhaft als Schülerin mal 400 € zu zahlen und das damals mit einem Taschegeld von 30€. Da überlegt man es sich 10 mal ob man sich nochmal so zulaufen lässt. So jetzt kann Susi hier Himmel und Erde erzählen. Aber Fakt war ja das sie leider nichts weis von dem Abend. Die Polizei keine Alkohohltest durchgeführt hat, obwohl sie wie ein Schwerverbrecher mit 3 Polizeiautos gesucht wurde. Das noch zwei andere Person im Auto waren die auch betrunken waren, aber wenn die Personen alle gegen eine Ausage machen, dann sieht es halt schwarz aus. Ja Susi ist ja nicht Jesus und erkennt oder riecht das dort Zvillpolizisten stehn. Aufjedfall war es eine böse Strafe.

Nun was passiert wohl wenn die Susi jemand anzeigt wegen Beleidigung … da hat die meistens die Staatsanwalt kein Lust drauf.

Wie soll das nun gehandhabt werden, wenn die Susi nicht Zahlungsfähig ist. Wie schon gesagt es ist ja zur Zeit nicht möglich. Wird die Zahlung erst fällig nach der Ausbildung?

grüssle

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Hm, jetzt fallen mir doch glatt noch zwei Fragen ein:

Das war jetzt die einziegste Aufälligkeit von Susi und es ist
schon sehr schmerzhaft als Schülerin mal 400 € zu zahlen und
das damals mit einem Taschegeld von 30€.

Schuelerin - Taschengeld - Geldstrafe. Da passt was ganz und gar nicht!

Ja Susi ist ja nicht Jesus und
erkennt oder riecht das dort Zvillpolizisten stehn.

Ok langsam: Also rekonstruieren wir den Fall nochmal ja? Susi und drei weitere Rauschkugeln werden durch die Botanik kutschiert. Auf einmal kurbelt Susi Suffkopp mit 2 Promille das Fenster runter und bruellt „Ihr Scheiss-Zivilbullen“ in die laue Nachtluft hinein. Zwei rein zufaellig am Strassenrand stehende Kripobeamte bekommen das mit und beginnen eine sofortige Grossfahndung nach Susi. Irgendwann wird rein zufaellig deren Auto gestellt und Susi mit 2 Promille wird hoeflich nach dem Ausweis gefragt, steigt mit ihren wieviel Jahren wieder ein und faehrt ab, vollkommen ohne Alkoholkontrolle. Hab ich das richtig verstanden?

Hm, wer ist gefahren, der Weihnachtsmann oder der Osterhase?

Huhu!

Wenn ich was übersehen haben sollte, sagt es mir. Aber dem
Anschein nach hat hier ein beleidigter Polizist offenbar mehr
Möglichkeiten als ein Zivilist.

Wo liegt Dein Problem? Der Ausgangsfall geht davon aus, dass zuvor ein Strafverfahren stattgefunden hat. Geschädigte von Straftaten werden grundsätzlich als Zeugen zu den Verhandlungen geladen und erhalten auf Antrag auch Akteneinsicht. Auch Polizistinnen sind intelligent henug, dass sie irgendwann mal die persönlichenm Daten der Täterin aufschnappen.

Wenn es um Schadensersatz oder Schmerzensgeld geht, gelten die ganz normalen Regeln des Zivilprozesses, ganz so, als sei es eine Kaufpreisforderung oder ähnliches. Das heißt:

Die Beklagte wird (vielleicht) verurteilt, der Kläger erhält einen Titel. Diesen Titel kann er vollstrecken lassen. Dann kommt also, wenn nicht freiwillig gezahlt wird, der Gerichtsvollzieher und pfändet so viele Sachen, dass aus dem Verkauf genügend Erlös erzielt wird, um alle Schulden begleichen zu können. Da könnte dann u.U. das Auto weg sein, vielleicht auch ein Computer, Schmuck, was eben da ist.

Ist überhaupt kein Vermögen vorhanden, das gepfändet werden kann, muss das an Eides statt versichert werden. Die Forderung bleibt erhalten und 30 Jahre lang durchsetzbar, und sobald wieder Geld da ist, müssen die Schulden beglichen werden.

Levay

Hm, jetzt fallen mir doch glatt noch zwei Fragen ein:

Das war jetzt die einziegste Aufälligkeit von Susi und es ist
schon sehr schmerzhaft als Schülerin mal 400 € zu zahlen und
das damals mit einem Taschegeld von 30€.

Schuelerin - Taschengeld - Geldstrafe. Da passt was ganz und
gar nicht!

Was passt da nicht? Sie musste trotzdem die 400€ zahlen und hat keine Sozailstunden bekommen. Sie hat das Geld in den Ferien zusammengearbeitet. Die ganze Sache ist kommisch!

Ja Susi ist ja nicht Jesus und
erkennt oder riecht das dort Zvillpolizisten stehn.

Hm, wer ist gefahren, der Weihnachtsmann oder der Osterhase?

Ne leider keiner von den zwei, der Fahrer war auch Betrunken aber das hat ja unsere Polizei zu dem Zeitpunkt nicht mal interesssiert. Die Polizei hat dann Susi überhaupt nicht gefunden. Sie haben halt bei der Susi geklingelt die Mutter hat aufgemacht und nen Schock bekommen, Mutter hat nachgeschaut und Susi hat geschlafen die Polizei ist dann weitergegangen und hat sich dann mal nach einer Woche gemeldet. Wenn Susi wüsste was am Abend geschehen ist, wäre es einfacher. Achso und der Fahrer ist ja noch ein paar mal auf dem Fasching gewessen und der Fahrer wurde vernommen von der Polizei, sie waren ja nur wild auf die süße Susi. So hat es Susi von den zwei gschildert bekommen. Es könnte auch möglich gewessen sein das sie von jemand „gezwungen“ wurde. Bsp. Susi schrei mal " Ihr scheiss Zivilbullen "

Wenns noch weiter Fragen oder Unklarheiten gibt melden.

Hallo!

  1. Ist es richtig, vergleiche diverse Faelle in denen so
    entschieden worden ist. Bitte informiere Dich bevor Du
    schlaubergerst (tue ich grundsaetzlich und lieg trotzdem noch
    oft genug daneben)

Ist was richtig? Wieso soll ich Fälle vergleichen? Ich verstehe diesen Einwand nicht.

  1. Ist die Darstellung mir viel zu ungenau um hier so wie Du
    genau zu sagen was vorgefallen ist, meine Glaskugel ist
    dummerweise gerade bei der 100000 Weissagungen inspektion.

Sie ruft offensichtlich aus einem Auto heraus „Ihr Scheiß Zivilbullen“ - also so ungenau finde ich das nicht. Im übrigen habe ich vielmehr Deinen pauschalen Einwand aufgegriffen.

  1. Bitte ich Dich, nicht zusammengereimten Sachverhalt und
    falsches Rechtsverstaendnis zu vermischen und mir das auch
    noch vorzuschlaubergern.

Ich habe keinen Sachverhalt zusammengereimt sondern Deinen Einwand „Ihr Scheiß Zivilbullen“ sei viel zu unbestimmt, um eine Beleidigung zu sein, aufgegriffen und ihn bestritten. Wenn Du mir erklären willst, warum ich damit unrecht habe, gern.
Scheißbulle ist und bleibt eine Beleidigung. Und wenn ich die in Richung eines konkreten Menschen äußere dann ist sie auch geeignet, diesen zu beleidigen.

Gruß,

Florian.

Hallo worldwidefab,

erstmal danke für deine ausgesprochen höfliche Antwort. Andreas hatte vorher geschrieben, dass nur der Anwalt Akteneinsicht nehmen kann, nicht jedoch der Geschädigte als Privatperson. Jetzt schreibst du, dass der Zeuge auch Akteneinsicht bekommt. Ja was ist denn nun richtig?

Dass der Polizeibeamte wohl ohne größere Probleme die Adresse der Täterin einsehen kann, ist klar. Aber er hat - falls Anreas Recht haben sollte - diese auf dienstliche Weise erlangten Daten in der Folge als Privatperson weiterverwendet und an seine Gewerkschaft übermittelt. Wodurch wäre dann die Datenweitergabe gerechtfertigt?

Ultra

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nun was passiert wohl wenn die Susi jemand anzeigt wegen
Beleidigung … da hat die meistens die Staatsanwalt kein Lust
drauf.

Der Staatsanwalt verfolgt aber auch nur Beleidigungsdelikte, deren Strafverfolgung im öffentlichen Interesse stehen. Polizisten sind Amtsträger der Exekutiven und haben schon vom moralischen her einen Anspruch darauf, dass sich der Staat und die Gesellschaft die sie schützen ebenfalls schützend hinter/vor sie stellt, wenn sie selber in Ausübung ihres Dienstes oder in Bezug darauf Opfer von Straftaten werden.
Ein Angriff auf einen Amtsträger in seiner Funktion oder bezugnehmend auf seine Funktion als Amtsträger ist aber zwingend auch als Angriff auf sein Amt zu sehen - daraus resultiert öffentliches Interesse in der Strafverfolgung. Alles klar?

Wenn Susi beleidigt wird kann sie Strafantrag nach §185 StGB stellen, das Verfahren wird aber höchstwahrscheinlich eingestellt (es sei denn es handelt sich um eine Straftat im Straßenverkehr) darüber hinaus steht ihr aber jederzeit der zivilrechtliche Weg offen.

Gruß Andreas

Hallo!

  1. Ist es richtig, vergleiche diverse Faelle in denen so
    entschieden worden ist. Bitte informiere Dich bevor Du
    schlaubergerst (tue ich grundsaetzlich und lieg trotzdem noch
    oft genug daneben)

Ist was richtig? Wieso soll ich Fälle vergleichen? Ich
verstehe diesen Einwand nicht.

Ersetze „ist es“ durch „es ist“

  1. Ist die Darstellung mir viel zu ungenau um hier so wie Du
    genau zu sagen was vorgefallen ist, meine Glaskugel ist
    dummerweise gerade bei der 100000 Weissagungen inspektion.

Sie ruft offensichtlich aus einem Auto heraus „Ihr Scheiß
Zivilbullen“ - also so ungenau finde ich das nicht. Im übrigen
habe ich vielmehr Deinen pauschalen Einwand aufgegriffen.

Wo ist das offensichtlich? Ich finde es witzig, daß ich hier bei der Frage wie in welcher Situation und welcher Abfolge eine Tat stattgefunden haben soll von etwas „offensichtlichem“ Ausgehen soll und mir in einem anderen Fred wegen eines falschen Begriffes für eine Behörde unpräzise Antworten vorgeworfen werden?

Und lies mal weiter oben nach, jetzt auf einmal ist sie zuhause aus dem Bett geklingelt worden, also bitte. Und morgen hat sie die Polizei auf dem Schulweg wiedererkannt, ich finde da ehrlich gesagt nichts offensichtliches?

  1. Bitte ich Dich, nicht zusammengereimten Sachverhalt und
    falsches Rechtsverstaendnis zu vermischen und mir das auch
    noch vorzuschlaubergern.

Ich habe keinen Sachverhalt zusammengereimt sondern Deinen
Einwand „Ihr Scheiß Zivilbullen“ sei viel zu unbestimmt, um
eine Beleidigung zu sein, aufgegriffen und ihn bestritten.
Wenn Du mir erklären willst, warum ich damit unrecht habe,
gern.

Wie gesagt, ich habe es so auch von einer Deiner Kommilitoninnen (wie schreibt man das eigentlich?) und hab es mit ihr auch so besprochen. Ich kann sie gerne nochmals aus dem Schlaf klingeln wenn Du willst. Es läuft auf jeden Fall darauf raus, daß konkrete Person angesprochen werden muß.

Du bist ein Mörder = böse
Ihr Soldaten seid Mörder = gut

Wenn Du willst (lasse) ich Dir gerne was raussuchen zum Thema.

Und doch ja, Du hast zusammengereimt, sonst wäre ich nicht so nett gewesen :wink:

Scheißbulle ist und bleibt eine Beleidigung. Und wenn ich die
in Richung eines konkreten Menschen äußere dann ist sie auch
geeignet, diesen zu beleidigen.

Würde ich nie bezweifeln!

Letztmalig
Hallo!

  1. Bitte ich Dich, nicht zusammengereimten Sachverhalt und
    falsches Rechtsverstaendnis zu vermischen und mir das auch
    noch vorzuschlaubergern.

Ich habe keinen Sachverhalt zusammengereimt sondern Deinen
Einwand „Ihr Scheiß Zivilbullen“ sei viel zu unbestimmt, um
eine Beleidigung zu sein, aufgegriffen und ihn bestritten.
Wenn Du mir erklären willst, warum ich damit unrecht habe,
gern.

Wie gesagt, ich habe es so auch von einer Deiner
Kommilitoninnen (wie schreibt man das eigentlich?) und hab es
mit ihr auch so besprochen. Ich kann sie gerne nochmals aus
dem Schlaf klingeln wenn Du willst. Es läuft auf jeden Fall
darauf raus, daß konkrete Person angesprochen werden muß.

Erstens bin ich kein Student, so dass ich keine Kommilitonen (schreibst man das so?) habe und zweitens hast Du sie da entweder falsch verstanden, oder sie sollte nochmal ein wenig nacharbeiten. Nochmal: Wenn ich sage: Alle Zivilbullen sind Schweine, dann ist das keine Beleidigung, weil die Zivilbullen an sich keine homogene Masse sind, die man so beleidigen könnte.
Wenn ich einem Polizisten entgegenschreie „Scheiß Bulle“ - dann meine ich eben den einen. Natürlich ist das eine Beleidigung.
„Die Polizei“ als solche ist nicht beleidigungsfähig, der einzelne Beamte sehr wohl.
Und ganz im Ernst: Selbst wenn Sie MICH anschreit „Du Scheiß Zivilbulle“ ist das eine Beleidigung.
Und der Sachverhalt war am Anfang der, dass ja jemand jemand anderen mit „Ihr Scheiß Zivilbullen“ anschreit. Und wenn da hinterher eine Veruteilung dabei herumkommt und Susi meint, sie habe nur mal so „Ihr Scheiß Zivilbullen“ gerufen (auch wenn die Erinnerung fehlt) und da waren grad zufällig zwei anwesend, die waren aber gar nicht gemeint, dann frag ich mich, ob ich mir da was zusammenreime oder jemand anders.
Und um letzlich doch noch mal auf die eigentliche Frage zu antworten: Wenn ein Polizist für die Beleidigung „Scheiß Bulle“ ein Schmerzensgeld verlangt halte ich das für abwegig.

Gruß,

Florian.

Florian, eigentlich waren wir beide ja ganz lieb bis dato, aber Du beginnst jetzt ebenfalls mit „ich hab immer Recht“ Stänkerei.

dem Schlaf klingeln wenn Du willst. Es läuft auf jeden Fall
darauf raus, daß konkrete Person angesprochen werden muß.

Erstens bin ich kein Student, so dass ich keine Kommilitonen
(schreibst man das so?) habe und zweitens hast Du sie da
entweder falsch verstanden, oder sie sollte nochmal ein wenig
nacharbeiten. Nochmal: Wenn ich sage: Alle Zivilbullen sind
Schweine, dann ist das keine Beleidigung, weil die Zivilbullen
an sich keine homogene Masse sind, die man so beleidigen
könnte.
Wenn ich einem Polizisten entgegenschreie „Scheiß Bulle“ -
dann meine ich eben den einen. Natürlich ist das eine
Beleidigung.
„Die Polizei“ als solche ist nicht beleidigungsfähig, der
einzelne Beamte sehr wohl.

Hm, wenn Du mich schon zitierst dann bitte zieh auch richtige Schlüsse.

Ich: „konkrete Person angesprochen werden muß“

Inwiefern weicht das jetzt von der Deiner Feder entsprungenen Aussage ab? Gar nicht, genau.

Übrigens hast Du vorhin geschrieben Du könntest sagen Du hättest bald Examen… Ich ging davon aus es wäre was dran. Deine Vika gibt ja zu Deiner Qualifikation her, dann führ auch keine metaphysische Diskussion um Deine Qualifikation.

Und ganz im Ernst: Selbst wenn Sie MICH anschreit „Du Scheiß
Zivilbulle“ ist das eine Beleidigung.

Ehm, inwiefern? Ernsthaft.

Und der Sachverhalt war am Anfang der, dass ja jemand jemand
anderen mit „Ihr Scheiß Zivilbullen“ anschreit. Und wenn da
hinterher eine Veruteilung dabei herumkommt und Susi meint,
sie habe nur mal so „Ihr Scheiß Zivilbullen“ gerufen (auch
wenn die Erinnerung fehlt) und da waren grad zufällig zwei
anwesend, die waren aber gar nicht gemeint, dann frag ich
mich, ob ich mir da was zusammenreime oder jemand anders.

Du, denn mittlerweile gibt es zig Varianten der Geschichte und an welche hältst Du Dich nun als die „richtige“ hm?

Und um letzlich doch noch mal auf die eigentliche Frage zu
antworten: Wenn ein Polizist für die Beleidigung „Scheiß
Bulle“ ein Schmerzensgeld verlangt halte ich das für abwegig.

Da sind wir wirklich einer Meinung.

Wird langweilig, ich geh Heia machen

Wenn Susi beleidigt wird kann sie Strafantrag nach §185 StGB
stellen, das Verfahren wird aber höchstwahrscheinlich
eingestellt (es sei denn es handelt sich um eine Straftat im
Straßenverkehr) darüber hinaus steht ihr aber jederzeit der
zivilrechtliche Weg offen.

… und natürlich die Privatklage, um das Strafverfahren doch noch in Gang zu setzen.

Levay

Florian, eigentlich waren wir beide ja ganz lieb bis dato,
aber Du beginnst jetzt ebenfalls mit „ich hab immer Recht“
Stänkerei.

Ich habe mir jetzt zwar nicht die Mühe gemacht, den Thread zu lesen. Aber wenn ich einer rechtlichen Diskussion entscheiden muss, ob ich eher dem Rechtsreferendar Florian vertraue - mit dem ich mich schon juristisch unterhalten habe und an dessen Kompetenz ich nicht zweifle - oder dir - der du im Forum oft ziemlich merkwürdige Ansichten vertrittst und wohl auch nicht so viel Ahnung von der Materie hast -, dann weiß ich, wer da vermutlich wirklich Recht hat …

Levay

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