…Person X hat mit Person Y schluss gemacht. Mit der zeit kommen beleidigungen wie:
„hätte dich Person Z damals tod geschlagen“.
Da Person X früher von Person Z misshandelt wurde und dabei dem Tode nah war hat das Person X sehr hart getroffen
…nun ist es soweit das dieser Fall vor gericht geht…
nun zur frage kann Person X aufgrund der Situration in der Hauptverhandlung antrag auf Schmerzensgeld stellen??? wie hoch sind die Erfolgschancen in diesem Fall???
kann Person X das Überhaupt in der Hauptverhandlung angeben oder wie ist dort die Vorgehensweise??
…nun ist es soweit das dieser Fall vor gericht geht…
Das wundert mich ein wenig, aber nun gut. Eine Anklage wegen Beleidigung ist eher die Ausnahme. Regelmäßig muss der Geschädigte eine Privatklage anstrengen.
nun zur frage kann Person X aufgrund der Situration in der
Hauptverhandlung antrag auf Schmerzensgeld stellen???
Ja, das sollte allerdings schon vorher geschehen. Person X kann sich dem Verfahren auch als Nebenkläger anscließen.
wie hoch
sind die Erfolgschancen in diesem Fall???
Wenn das Gericht feststellt, dass eine Beleidigung vorliegt, liegen sie knapp unter 100%.