Schmerzensgeld - Welches Gericht ist zuständig?

Liebe Experten,

folgende Frage:
Person T (Täter) wurde vom Gericht wegen KV oder einen sonstigen Antrags- bzw. Mischdelikt schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Schuldigkeit in Bezug auf ein Offizialdeliktes wird noch geprüft.

Welches Gericht ist also in diesem Zusammenhang für die Verurteilung von T zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes zuständig!

Bitte seit so-gut und gebt entsprechende Rechtsquellen an, soweit möglich.

Danke für Eure Antworten

D-T

Hallo Dream_Teacher,

ich würde dingend anraten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, denn nur er kann Rechtsquellen nach entsprechender Vorlage aller relevanten Bereiche angeben, bzw. hat Zugriff darauf.
Hier ist - vermute ich doch stark - KEINE anwaltliche und vor allem relevante Auskunftsstelle.

Gruß
dafy

Das Gericht (Amtsgericht) was bereits ein Urteil gesprochen hat.
Welches denn sonst ?
Und warum ist denn das nicht gleich mit geurteilt worden ,es war doch ein Antragsdelikt, musste also vom Körperverletzten selbst angeregt werden.

Das kommt eben wenn man keinen Anwalt hat.