folgende Frage:
Person T (Täter) wurde vom Gericht wegen KV oder einen sonstigen Antrags- bzw. Mischdelikt schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Schuldigkeit in Bezug auf ein Offizialdeliktes wird noch geprüft.
Welches Gericht ist also in diesem Zusammenhang für die Verurteilung von T zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes zuständig!
Bitte seit so-gut und gebt entsprechende Rechtsquellen an, soweit möglich.
ich würde dingend anraten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, denn nur er kann Rechtsquellen nach entsprechender Vorlage aller relevanten Bereiche angeben, bzw. hat Zugriff darauf.
Hier ist - vermute ich doch stark - KEINE anwaltliche und vor allem relevante Auskunftsstelle.
Das Gericht (Amtsgericht) was bereits ein Urteil gesprochen hat.
Welches denn sonst ?
Und warum ist denn das nicht gleich mit geurteilt worden ,es war doch ein Antragsdelikt, musste also vom Körperverletzten selbst angeregt werden.