Schmerzensgeld wie berechnen

Servus Gemeinde,

folgender rein hypothetischer Fall raubt mir seit Nächten den Schlaf und ich sollte mich wohl fortan nicht mehr allein damit beschäftigen.

Nehmen wir also an, der fiktive Hiundehalter A verliert die Kontrolle über seinen recht großen Hund, welcher nach dem Öffnen der Heckklappe des KFZ gewohnheitsmäßig aus demselben hüpfte. Nachdem nun eine ebenso fiktive Passantin B, in deren leinengeführter Obhut sich zwei Minihunde befanden, in ängstlich hektisches Geschrei ausbrach, begann sich der große Hund dergestalt für einen ihrer beiden Kleinsthunde zu interessieren, dass nach hitzigem Gefecht und folgendem Veterinärbesuch nur noch der Tod des kleinen Hundes festgestellt werden konnte. Auch Passantin B blieb während des Vorfalls nicht ohne Blessuren, stürzte und freut sich auf eine Menge Schmerzensgeld, welches ihr Anwalt nun durchzuboxen versucht.

Luft holen, jetzt kommt´s:

Hundehalter A hat in dieser erfundenen Geschichte blöderweise versäumt, eine Hundehalterhaftpflicht abzuschliessen, verfügt weder über ein festes Einkommen noch über Bezüge durch Jobcenter & Co.

Kein Geld, kein Rechtschutz, keine Haftpflicht!!! Die ersten Briefe des gegnerischen Anwalts, lassen erahnen, was da auf A noch zukommen mag und im Kern der Sache sieht er seinen Fehler ja auch ein. Auch will A auf jeden Fall einen Prozess in dieser Sache vermeiden und strebt aussergerichtliche Einigung an. Das alles aber ändert nichts an dem Umstand, dass B als Geschädigte nun aus der Sache größtmöglichen Profit schlagen will. Eine nicht geringe Rechnung des Veterinärs konnte A noch begleichen, die nun eingetroffene Forderung des gegnerischen Anwalts auf Zahlung eines Schmerzensgeldvorschusses hingegen wird nicht mehr beglichen werden können. Zwar würde A Ratenzahlung in kleiner monatlicher Höhe anbieten können, jedoch fragt er sich, ob so eine Vorschussforderung überhaupt rechtens ist, nachdem ein praktischer Arzt der Geschädigten B die ein oder andere Prellung attestierte sowie ein schweres seelisches Trauma.

A denkt sich nun, dass diese rein spekulative Forderung doch irgendeiner Begründung bedarf, die plausibler ist als des Anwalts Worte " die bereits feststehenden Verletzungen …da wird sowieso noch viel nachkommen und das alles rechtfertigt die Zahlung eines Vorschusses ".

Müsste also der gegnerische Anwalt seine Forderungen anhand irgendwelcher Listen, Erfahrungswerte, früherer Urteile begründen? Mehr als das o.a. ärztliche Attest liegt nicht vor, und ob die Geschädigte B, die drei Wochen nach dem Vorfall wieder fröhlich mit Hund und Mann beim Joggen gesehen wird, noch heute unter Schmerzen leidet, kann zumindest in Frage gestellt werden.

Wie also sollte A, der das ganze tatsählich ohne anwaltliche Hilfe durchziehen will, vorgehen?

  • Muss er wirklich des Anwalts ins Blaue geschätzte Vorschussforderung schlucken?
  • Kann er eine Zahlung so lange verweigern, bis ein abschliessendes äztliches Attest vorliegt?
  • Und könnten ihm einst getätigte Aussagen im Sinne von „Ich werde für alle entstendenen Kosten aufkommen“ noch den Hals brechen?

Ich freue mich auf Kluges, Richtungsweisendes, was auch immer und danke schon jetzt für euer reges Interesse.

Wie will er das denn machen, wenn er nicht mal in Grundzügen weiß, was er tun kann? Ein öffentliches, anonymes Forum mit lauter Laien ersetzt doch keinen Anwalt!

Was soll es A denn nutzen, wenn jetzt hier irgendwer sagt: „Zahlen!“ und jemand anders sagt „auf keinen Fall“?

Eins ist klar, aber das ist eine Binsenweisheit, die genau gar nichts nutzt:
„wer jemand anders eine Schadne zufügt, muss ihn ersetzen“.
Siehe https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html

Es ist doch alles nur hypothetisch (siehe UP), also Plauderei!

1 Like

Hallo,

das Interesse bei Anwalt und Geschädigter an einer hohen Schmerzensgeldforderung dürfte massiv sinken, wenn man schreibt:
„Ich habe keine Einkünfte. Der Wert meines pfändbaren Besitzes beträgt xxx€.
Ob Schmerzensgeldansprüche überhaupt bestehen und falls ja, in welcher Höhe, dass kann ich nicht überprüfen lassen, da ich mir eine anwaltliche Beratung nicht leisten kann und eine Haftpflichtversicherung nicht besteht.
Sollten Sie an den Forderungen festhalten, bleibt mir kein anderer Weg als der in die Privatinsolvenz.“

Hallo,

der fiktive Hundehalter hat einen recht großen Hund und ein KFZ (aus dem erster hüpft), kann also nicht ganz mittellos sein.
Da ist es 1. unlogisch auf eine Hundehaftpflicht zu verzichten und 2. sicher möglich, den entstandenen Schaden zu begleichen (Raten sind verm. möglich, KFZ kann verkauft werden).

Schlaflose Nächte wegen solch fiktiver Unlogik sind nicht nötig. Man schließt eine Hundehaftpflicht ab, kauft eine Leine und schläft wieder gut - sofern man überhaupt einen Hund hat.

Gut, dass das alles nur fiktiv ist. Wäre ja schade, wenn da wirklich ein kleiner Hund von einem Großen totgebissen worden wäre, weil der Halter nicht nur die Versicherung sondern auch Leine und Erziehung eingespart hätte.

Gruß,
Paran

Gruß,
Paran