Hallo,
kann mir mal jemand sagen wo und wie man erfährt, wieviel Schmerzensgeld man bekommt, z.B. bei einem Beinbruch…an wen muss man sich da wenden, um das dann bei dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflicht geltend zu machen?
Vielen Dank im Voraus Michael
Hallo Michael,
kann mir mal jemand sagen wo und wie man
erfährt, wieviel Schmerzensgeld man
bekommt, z.B. bei einem Beinbruch…
Es gibt zwar Tabellen (z.b. bei www.marktplatz-recht.de ), aber
das sind immer nur Anhaltspunkte.
an
wen muss man sich da wenden, um das dann
bei dem Unfallverursacher bzw. dessen
Haftpflicht geltend zu machen?
An den Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung. 
Gruß,
Holger
–
Holger Schröder, Berlin
Klick’n’Go: http://user.berlin.de/~holger.schroeder
Hallo Holger + den Rest,
heißt das, dass ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen muss um bei der gegnerischen Unfallversicherung was zu erreichen? Und wenn ja, wer zahlt denn die Anwaltskosten?? Und kommt es dann zwangsläufig zu einer Verhandlung oder nur wenn die Versicherung nicht zahlen will?
Gruß Michael
Im allgemeinen gilt: Wer verliert, zahlt. D.h. wenn du deine Ansprüche vor Gericht durchsetzen kannst muß die gegnerische Partei deinen Anwalt zahlen.
Wenn sich die Versicherung stur stellt mußt du wohl einen Anwalt nehmen; der wird zuerst einmal versuchen auf außergerichtlichem Wege zum Erfolg zu kommen, z.B. durch einen Vergleich. Erst wenn das nicht gelingt wird er zu einem Prozeß raten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Michael,
heißt das, dass ich auf jeden Fall einen
Rechtsanwalt nehmen muss um bei der
gegnerischen Unfallversicherung was zu
erreichen?
Bei der gegnerischen Unfallversicherung wirst Du wohl weder ohne noch mit RA etwas erreichen.
Du meinst sicherlich die Haftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflicht, Betriebs-/Berufs-Haftpflicht, Privathaftpflicht).
Und wenn ja, wer zahlt denn
die Anwaltskosten??
Zunächst einmal gilt wie in der Wirtschaft: Wer bestellt, zahlt.
Ansonsten gilt regelmäßig: Wer verliert, zahlt.
Und kommt es dann
zwangsläufig zu einer Verhandlung oder
nur wenn die Versicherung nicht zahlen
will?
Wenn Ihr keine Einigung über die Zahlung eines Schmerzensgeldes an sich und dann über die Höhe erzielen könnt (Vergleich), wird’s wohl auf einen Gerichtsprozeß hinauslaufen.
Gruß,
Holger
–
Holger Schröder, Berlin
Klick’n’Go: http://user.berlin.de/~holger.schroeder
Buchtipps???
Danke für die Tipps, klar meinte ich die Haftpflicht. Also werde ich wohl mal mit einem Anwalt reden müssen.
Hat irgendwer Buchtipps zum Thema??
Ciao Michael
Danke für die Tipps, klar meinte ich die
Haftpflicht. Also werde ich wohl mal mit
einem Anwalt reden müssen.
Hat irgendwer Buchtipps zum Thema??
Ciao Michael
Surf mal zu www.zweite-hilfe.de, die bieten da weitere Informationen zu dem Thema.