Klagen kann man wegen allem. Wer etwas will, muss dabei in der Regel auch Beweise für seine Behauptungen darlegen. Wundinfektionen können nie 100% ausgeschlossen werden. Steht bestimmt so auch irgendwo im Aufklärungsbogen. Es müsste also erstmal ein hygienischer Mangel bewiesen werden, der dann im nächsten Schritt auch als Behandlungsfehler definiert werden kann. Jeder Mensch schleppt eine Unzahl von Keimen rum. In Deutschland wird nichtmal standardmäßig nach MRSA oder ähnlichem getestet. Es wäre also beispielsweise kein Behandlungsfehler, wenn man selber bereits von MRSA besiedelt war, bevor man ins Krankenhaus kam und auf dem OP-Tisch landete, noch wenn man sich bei irgendeinem anderen ebenfalls schon vorher Besiedelten und nicht Untersuchten angesteckt hat.
Schwierig nachzuweisen. Je länger man damit wartet, umso schwieriger bis unmöglich wird es, hier überhaupt zu beweisen, dass hier die Ursache überhaupt beim Arzt liegt, was schonmal Voraussetzung für die Frage nach einer möglichen Fahrlässigkeit oder gar dem Verschulden des Arztes wäre.
Ein Anwalt, der sich auf solche Fragen spezialisiert hat, wird zum einen wissen, was zu tun ist und zum anderen nach Einsicht in sämtiche AKten/Dokumentationen auch die Chancen aufzeigen können, dass etwas rauskommt.
Grüße