Schmerzensgeld

Wurde aufgrund einer Hernie am Bauch operiert.
Danach trat eine Wundinfektion auf, welche bis heute sich in einen Faustgroßen Loch von 5 cm breite / 10 cm länge und 5 cm tiefe im Bauch manifestiert.
Nach 14 Tagen Krankenhausaufenthalt wurde ich in die häusliche Pflege durch den medizinischen Dienst entlassen. Dauer der Behandlung unbestimmt. Extreme Beeinträchtigung der Lebensqualität ist die Folge.
Arztbericht liegt als Kopie meinerseits vor.

Kann ich auf Schmerzensgeld klagen ausgehend von hygienischen Mängel ?

Kannst du machen. Aber ob das auch Sinn macht solltest du vorher mal deine KV fragen. -> https://www.dak.de/dak/leistungen/gegenueber_dem_Arzt-1498534.html -> Behandlungsfehler

Hallo Piratenpaps,

schlimm, dass es dir nicht gut geht!

in Österreich würde ich den Patientenanwalt konsultieren - in Deutschland gibt es offensichtlich eine ähnliche Möglichkeit:


oder
http://www.raehup.de/patientenanwalt.html

Ich wünsche dir, dass es dir bald wieder gut geht!

Gruß

dafy

Hallo,

natürlich hätte Deine KK ggfs. ein Interesse daran, daß du Behandlungsfehler geltend machst.

Aber auch in D gibt es entsprechende unabhängige Beratungsangebote für Patienten - auch bei Verdacht auf Behandlungsfehler:

(Die UPD hat nichts mit den kommerziellen Angeboten zu tun, die ein Vorposter verlinkt hat.)

&Tschüß
Wolfgang

Deine Links sind rein kommerzielle Angebote einzelner Anwälte und haben nichts mit unabhängiger Beratung zu tun.

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Guten Tag,

wie willst Du diese belegen?

Grüße

Hallo.

Meine Frau hatte nach einer Bauchstraffung eine Infektion mit Nekrose. Die Wunde war etwa doppelt so lang, aber etwa ebenso tief und hoch.

Es mußte häufig Debridement betrieben werden, um nekrotisches Gewebe zu entfernen.

Bis die Wunde komplett zugeheilt war, dauerte bei ihr etwa sechs Monate. Durch die kürzere Länge bei dir vermutlich ein bißchen weniger - aber das von Innen nach Außen heilen dauert.

Dies nur als medizinische Anmerkung und Schätzung.

Gruß
Christian

Klagen kann man wegen allem. Wer etwas will, muss dabei in der Regel auch Beweise für seine Behauptungen darlegen. Wundinfektionen können nie 100% ausgeschlossen werden. Steht bestimmt so auch irgendwo im Aufklärungsbogen. Es müsste also erstmal ein hygienischer Mangel bewiesen werden, der dann im nächsten Schritt auch als Behandlungsfehler definiert werden kann. Jeder Mensch schleppt eine Unzahl von Keimen rum. In Deutschland wird nichtmal standardmäßig nach MRSA oder ähnlichem getestet. Es wäre also beispielsweise kein Behandlungsfehler, wenn man selber bereits von MRSA besiedelt war, bevor man ins Krankenhaus kam und auf dem OP-Tisch landete, noch wenn man sich bei irgendeinem anderen ebenfalls schon vorher Besiedelten und nicht Untersuchten angesteckt hat.
Schwierig nachzuweisen. Je länger man damit wartet, umso schwieriger bis unmöglich wird es, hier überhaupt zu beweisen, dass hier die Ursache überhaupt beim Arzt liegt, was schonmal Voraussetzung für die Frage nach einer möglichen Fahrlässigkeit oder gar dem Verschulden des Arztes wäre.
Ein Anwalt, der sich auf solche Fragen spezialisiert hat, wird zum einen wissen, was zu tun ist und zum anderen nach Einsicht in sämtiche AKten/Dokumentationen auch die Chancen aufzeigen können, dass etwas rauskommt.

Grüße