Schmerzensgeldanspruch

In einer Arztpraxis ist beim Röntgen das Kopfteil
der Röntgenliege abgebrochen. Lt.Prüfung des Gewerbeaufsichtsamtes wurden keine regelmäßigen
Wartungen ausgeführt. Beanstandet wurde weiterhin,daß selbst 4 Wochen nach meinem Unfall keine Reparatur der Liege erfolgt war.
Als Dauerfolgen kann ich keinen PKW mehr fahren,da ich mich nur mit gesamtem Oberkörper zur Seite drehen kann. Daher Daher auchSchmerzprobleme beim Schlaf. Dauerhaft muß ich 2 x wöchentlich zur
Lymphdrainage. Der Aufenthalt in der Praxis beträgt jeweils 1 Std. sowie 50 KM Fahrtstrecke Zeitaufwand für einen Fahrer und mich insgesamt je Behandlungstag ca. 3 Std.
Dauerhaft mußt ich nun orthopädische Strümpfe
tragen. Zum Anziehen brauche ich fremde Hilfe.
In der Bewegung, Radfahren, schwimmen, Laufen,
bin ich seit dem Unfall sehr eingeschränkt.
Wegen meiner ständig geröteten Füße und Unter- schenkel zeige ich mich z. B. sehr ungern im
Frei- oder hallenbad.
Wer kann mir mögliche Schmerzensgeldsummen
benennen. In mir vorliegenden Katalogen finde
ich keine Angaben bei Dauerschäden.
Ich hoffe… Danke vorab!

Was sagt denn der Anwalt - denn den werden Sie sich doch bestimmt genommen haben oder?

Am besten einen Fachanwalt, der sich mit Schadensersatz und Schmerzensgeld auskennt.

Wie oft willst du denn diese Frage noch stellen?

Schon beim letzten Mal wurdest du aufs Rechtsbrett verwiesen!

Hallo,

In einer Arztpraxis ist beim Röntgen das Kopfteil
der Röntgenliege abgebrochen.
Als Dauerfolgen kann ich keinen PKW mehr fahren…,
Dauerhaft muß ich 2 x wöchentlich zur Lymphdrainage.
Dauerhaft mußt ich nun orthopädische Strümpfe
tragen. Zum Anziehen brauche ich fremde Hilfe.
In der Bewegung…bin ich seit dem Unfall sehr eingeschränkt.

Du bist doch hier im Medizinbrett…
Was ist dir denn passiert (Diagnose n )?

Wer kann mir mögliche Schmerzensgeldsummen
benennen.

Der urteilende Richter…!

Gruß
rolli

Hallo,

Juristen arbeiten normalerweise mit der ADAC-Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Ring/Böhm. Ich glaube die wurde zuletzt 2011 aktualisiert.

Sie dient aber nur als Orientierungshilfe, so dass sich die Beträge selbst bei vergleichbaren Schäden und Gemengelagen deutlich voneinander unterscheiden können.

Als Faktoren kommen alle Umstände des Einzelfalles in Betracht. Deshalb kann man nicht sagen, ein steifes Bein bringe 20.000 Euro, ein fehlender Daumen rechts 30.000 Euro etc.

Da du offenbar sehr gravierende Schäden erlitten hast, deren Folgen möglicherweise auch noch gar nicht vollumfänglich absehbar sind, solltest du dir, sofern noch nicht geschehen, einen kompetenten und engagierten Anwalt nehmen der dir ggf. auch erfahrene medizinische Gutachter nennen wird.

Dann geht es darum, deine objektiven Beeinträchtigungen en Detail aufzulisten und konkret darzulegen, inwieweit sie dir dein zukünftiges Leben erschweren. Das ist ein schönes Stück Arbeit für deinen Anwalt und erfahrungsgemäß werden sich die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung auch länger hinziehen, was aber nicht heißt, dass du nicht schon Abschläge auf die mindestens zu erwartende Größenordnung bekommst.

Keinesfalls solltest du das alleine vom Wohnzimmertisch aus zu regeln versuchen. Das würde übel enden.

Alles Gute und Gottes Segen für deine Genesung und das Verfahren!
LG
sine