Schmerzensgeldbemessung nach Unfall

Hallo,

mein Sohn hatte einen Fahrradunfall. Eine Autofahrerin öffnete die Tür und es gab eine Kollision mit ihm auf dem Radweg. Das Knie hat eine Prellung erlitten und es wurde im Krankenhaus geröntgt usw. Ich habe gut drei Stunden dort mit ihm verbracht.

Kann man einen Schmerzensgeltanspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung selbst geltend machen, eventuell auch meinen Aufwand entschädigen lassen, oder sollte dies ein Anwalt tun?

Gruß

Gismonti

Hallo,
welchen Schmerzensgeldanspruch,
nur wegen einer Prellung ?
ich hoffe inständig, das kein Gericht in Deutschland
hierfür einen Schmerzensgeldanspruch bewilligt.
Sei doch froh, das nicht mehr passiert ist !
Mag zwar jetzt ein wenig hart klingen, aber denk mal
bitte nach…Danke !

Niemals selbst - immer Anwalt.

Behandlungskosten zahlt die Krankenkasse bzw. die PKV und nimmt nach Unfallfragebogen Regreß - ist also immer seperat, es sei man ist PKV mit SB und ggf. BRE, dann macht man das auch über den Anwalt.

Ansonsten schließe ich mich an, dass ich Schmerzensgeld für eine Prellung etwas überzogen, aber möglich, halte.

Alles bitte mit einem Anwalt klären!

Thorulf Müller

welchen Schmerzensgeldanspruch,
nur wegen einer Prellung ?
denk mal
bitte nach…Danke !

Ich finde, wenn jemand einen Personenschaden verursacht, der so aussieht, das der Junge einen Bluterguss hat und zeitweise an Krücken gehen musste, dann ist das nicht einfach hinzunehmen. Außerdem halte ich es auch für einen zeitlich erheblichen Aufwand, den ich damit hatte. Von den Krankenhauskosten mal abgesehen.

Soll ich mich bei dem Verursacher, der auf Gehwegen hält und neben Radwegen völlig unvermittelt die Tür öffnet auch noch bedanken, dass nicht mehr passiert ist?

Zu der etwas unsachgemäßen Anregung einen Satz zum Besten:

„Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann“, auch bei Ihnen.

Freundliche Grüße

Gismonti

Vielen Dank für die Info, ich wollte nicht reich damit werden, sondern einen kleinen Ausgleich für entstandene Unannehmlichkeiten sowie auch ein Stück weit einen Denkzettel überreichen.

Schöne Grüße

Gismonti

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Vielen Dank für die Info, ich wollte nicht reich damit werden,
sondern einen kleinen Ausgleich für entstandene
Unannehmlichkeiten sowie auch ein Stück weit einen Denkzettel
überreichen.

Freu Dich doch, das nichts schlimmes passiert ist. Zum Glück haben wir keine amerikanischen Verhältnisse im der BRD.

Ich bin total froh, dass nicht mehr passiert ist und danke dem Autofahrer dafür. Ich möchte das es immer wieder so kommt und nicht mehr passiert. Ich will nicht im Amerika leben. Ich will hart wie Kruppstahl und zäh wie Leder sein… Ich möchte, das Unfallverursacher weiteren Kindern die Kniescheiben demolieren, wenn es nicht mehr ist…

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Das ist doch Dünnsinn, vor allem Deine Bemerkung aus der Zeit des 3. Reichs!

Man muss nicht jedem Absicht unterstellen, außerdem würde dies wahrscheinlich ein Fall für der Versicherung, so dass der Schädiger keine Einbußen hat. Lass mal die Kirche im Dorf!

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Kann man einen Schmerzensgeltanspruch gegenüber der
gegnerischen Versicherung selbst geltend machen, eventuell

Kann man versuchen, wobei Kinder in der Regel geringe Summen erhalten.

auch meinen Aufwand entschädigen lassen, oder sollte dies ein

Wenn Du Aufwendungen und/oder Verdienstausfall hattest, kann man das als Schaden anmelden. Anwaltliche Vertretung ist hierbei angeraten.

Danke für sachlichen Rat (o.Text)
.

Da es in Deutschland keine großen Schmerzensgeldsummen gibt, hat man sich geeinigt, dass bei geringfügigen Verletzungen kein Schmerzensgeld bezahlt wird dafür aber bei den schweren und ganz schweren Verletzungen etwas mehr. Das ist auch sehr sinnvoll.
Was die Sachkosten angeht, wie Fahrtkosten, Zuzahlungen zu Behandlungen und Medikamenten, Telefonkosten usw die muss die Versicherung erstatten und wird das auch anstandslos tun.
Einfach eine Rechnung stellen, Belege soweit vorhanden, dazu und ab an die Versicherung.
Viel Erfolg
Gisélle

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