Hallo!
woher weißt Du, dass der Geschädigte dies nicht getan hat?
Es wird im Sachverhalt nicht geschildert, also müssen wir davon ausgehen, dass es so ist.
Und was ist das eigentlich für ein Märchen, dass der Anwalt
von der gegnerischen Versicherung übernommen wird?
Das wäre natürlich ein übles Märchen, denn es ist ja der eigene Anwalt. Die gegnerische Versicherung übernimmt allerdings die Kosten für dessen Beauftragung.
Mir hat mein Anwalt in einem sehr ähnlichen Fall leider
überhaupt nichts außer Ärger gebracht und auf einem Teil der
Anwaltskosten bin ich ebenfalls sitzen geblieben.
Tja, ähnliche Fälle. Im Rechtsleben gilt leider nicht das strenge Kausalitätsprinzip, sondern das Chaos.
Also so einfach ist das nicht!
Na, da sagst Du es ja selbst.
Ich habe von mehreren Seiten mir dann sagen lassen (da war
u.a. auch eine neutrale Anwältin dabei) dass es mit ein paar
Schürfwunden und Prellungen kein Schmerzensgeld gäbe (und ich
hatte durchaus noch lange Spaß an meinem Schleudertrauma -
auch DAFÜR gab es kein Schmerzensgeld, weil man das ja nicht
nachweisen kann…).
Mit zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit? Und davon ausgehend, dass man einen Arzt findet, der ein HWS-Syndrom auch diagnostizieren kann? Humbug.
Aber das sind meine ganz individuellen Erfahrungen und ich
fürchte ich hatte einfach großes Pech mit meinem besch…
Anwalt.
Ja, so wird’s wohl gewesen sein.