Schmerzensgeldhöhe nach Unfall?

Hallo,

ein Fußgänger wird von einem Auto angefahren. Der Fußgänger stürzt. Der Autofahrer ist Schuld. Die Sachlage ist klar.

Aufgrund des Sturzes zieht sich der Fußgänger „multiple Prellungen und Schürfwunden an allen vier Extremitäten“ zu. Darüber hinaus auch am Rücken. Der Fußgänger wird zwei Wochen krankgeschrieben. Die Prellungen und die Schürfwunden sind nach ca. sechs Wochen vollständig verheilt und nicht mehr spürbar. Bleibende Schäden gibt es nicht.

Wie hoch ist ein adäqautes Schmerzensgeld?

Gibt es dazu irgendwelche Gerichtsurteile?

Grüße

Terence

Hallo!

Bei Unfall mit Personenschaden geht jeder ( wirklich jeder!) vernünftige Geschädigte zu einem Anwalt (auf Kosten der gegnerischen Versicherung) und lässt sich rechtlich vertreten.

Dann bleibt man auch nicht auf Minimalsummen an Schmerzensgeld sitzen, die die VS vielleicht von sich aus anbietet.

MfG
duck313

Mahlzeit,

woher weißt Du, dass der Geschädigte dies nicht getan hat?

Und was ist das eigentlich für ein Märchen, dass der Anwalt von der gegnerischen Versicherung übernommen wird?

Mir hat mein Anwalt in einem sehr ähnlichen Fall leider überhaupt nichts außer Ärger gebracht und auf einem Teil der Anwaltskosten bin ich ebenfalls sitzen geblieben.

Also so einfach ist das nicht!

Ich habe von mehreren Seiten mir dann sagen lassen (da war u.a. auch eine neutrale Anwältin dabei) dass es mit ein paar Schürfwunden und Prellungen kein Schmerzensgeld gäbe (und ich hatte durchaus noch lange Spaß an meinem Schleudertrauma - auch DAFÜR gab es kein Schmerzensgeld, weil man das ja nicht nachweisen kann…).

Aber das sind meine ganz individuellen Erfahrungen und ich fürchte ich hatte einfach großes Pech mit meinem besch… Anwalt.

Gruß
A.A.

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Bei Unfall mit Personenschaden geht jeder (wirklich jeder!)
vernünftige Geschädigte zu einem Anwalt
(auf Kosten der gegnerischen Versicherung)

Woraus ergibt sich das? Wo steht das?

und lässt sich rechtlich vertreten.
Dann bleibt man auch nicht auf Minimalsummen an Schmerzensgeld
sitzen, die die VS vielleicht von sich aus anbietet.

Ich habe irgendwie den Eindruck, dass Du die Frage nicht aufmerksam gelesen hast, gefragt war nach einer Summe, und nicht nach einer sinnvollen Vorgehensweise, lies doch nochmal nach.
LG
T.

1 „Gefällt mir“

Hallo!

woher weißt Du, dass der Geschädigte dies nicht getan hat?

Es wird im Sachverhalt nicht geschildert, also müssen wir davon ausgehen, dass es so ist.

Und was ist das eigentlich für ein Märchen, dass der Anwalt
von der gegnerischen Versicherung übernommen wird?

Das wäre natürlich ein übles Märchen, denn es ist ja der eigene Anwalt. Die gegnerische Versicherung übernimmt allerdings die Kosten für dessen Beauftragung.

Mir hat mein Anwalt in einem sehr ähnlichen Fall leider
überhaupt nichts außer Ärger gebracht und auf einem Teil der
Anwaltskosten bin ich ebenfalls sitzen geblieben.

Tja, ähnliche Fälle. Im Rechtsleben gilt leider nicht das strenge Kausalitätsprinzip, sondern das Chaos.

Also so einfach ist das nicht!

Na, da sagst Du es ja selbst.

Ich habe von mehreren Seiten mir dann sagen lassen (da war
u.a. auch eine neutrale Anwältin dabei) dass es mit ein paar
Schürfwunden und Prellungen kein Schmerzensgeld gäbe (und ich
hatte durchaus noch lange Spaß an meinem Schleudertrauma -
auch DAFÜR gab es kein Schmerzensgeld, weil man das ja nicht
nachweisen kann…).

Mit zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit? Und davon ausgehend, dass man einen Arzt findet, der ein HWS-Syndrom auch diagnostizieren kann? Humbug.

Aber das sind meine ganz individuellen Erfahrungen und ich
fürchte ich hatte einfach großes Pech mit meinem besch…
Anwalt.

Ja, so wird’s wohl gewesen sein.

Und was ist das eigentlich für ein Märchen, dass der Anwalt
von der gegnerischen Versicherung übernommen wird?

§91 ZPO ist kein Märchen.

Man beachte aber den Zusatz „obsiegende Partei“.

Wenn ein Anspruch besteht (und anerkannt wird), dann werden die Kosten übernommen.
Wenn man natürlich Gaga-Ansprüche durchsetzen möchte - tja, dann nicht.

ich
fürchte ich hatte einfach großes Pech mit meinem besch…
Anwalt.

Sehe ich auch so.